Meldungsdatum: 06.11.2025
Die zuständige Gebietsbetreuung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Borken plant im Naturschutzgebiet „Kranenmeer“ in Heiden, das gleichnamige Stillgewässer Kranenmeer zu entschlammen und das Umfeld des Gewässers umzugestalten. Ziel der Maßnahme ist die Förderung von nährstoffarmen Stillgewässern (umgangssprachlich „Heideweiher“) sowie insbesondere der seltenen Pflanzenart „schwimmendes Froschkraut“ (Luronium natans). Im Kreis Borken sind nur wenige Vorkommen des „schwimmenden Froschkrauts“ bekannt, daher hat die Kreisverwaltung eine NRW-weite besondere Verantwortung für den Erhalt der Art.
Durch herabfallendes Laub der im Gebiet aufkommenden Gehölze reichert sich organisches Material am Grund des Kranenmeers an. Das „schwimmende Froschkraut“ ist jedoch zwingend auf magere und nährstoffarme Standorte angewiesen. Das Gewässer kann somit seine wichtige Funktion im Schutzgebiet als Lebensraum von seltenen Pflanzen sowie als Laichgewässer von Moorfrosch, Kleinen Wasserfrosch und Kammmolch nicht mehr gewährleisten.
Aus diesem Grund ist eine Entschlammung des Gewässers geplant.
Um künftig einen Nährstoffeintrag durch Laubfall zu minimieren, wird das Umfeld des Kranenmeer umgestaltet. Dafür wird der Wald um das Gewässer gerodet und langfristig offengehalten. Ergänzend wird ein stufiger Waldrand angelegt, sodass die bisher fehlende natürliche Ausgestaltung bald zu sehen sein wird.
Die Flächen des Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiets „Kranenmeer“ wurden bei der Ausweisung des Wildnisentwicklungsgebiets „Kranenmeer“ nicht miteinbezogen. Daher können Maßnahmen zum Erhalt des FFH-Gebiets durchgeführt werden.
Die Maßnahme im FFH-Gebiet „Kranenmeer“ ist Teil des von der Europäischen Union geförderten Integrierten LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region, wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer, sollen dabei nachhaltig aufgewertet werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten, wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse, sollen gestärkt werden. Die Gesamtverantwortung für das Projekt liegt beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW. Die Gesamtkoordination sowie die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in NRW wurden an die Bezirksregierung Münster übertragen. Weitere Informationen zum Projekt gibt es unter www.sandlandschaften.de.
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