Meldungsdatum: 11.11.2025

Einblick in die Bußgeldstelle

Wie laufen Ermittlungsverfahren ab?

Ein Brief von der Bußgeldstelle des Kreises führt selten zu Freudensprüngen bei den Empfängern. Oft versteckt sich darin ein Bußgeldbescheid – manchmal aber auch nur die Bitte zur Mithilfe. Denn es gibt Fälle, in denen Unbeteiligte ins Visier der Ermittlungen geraten und Post aus dem Kreishaus bekommen. „Kein Grund zur Panik“, sagt der Chef der Straßenverkehrsbehörde und erklärt das Verfahren.

„Selbstverständlich muss auch nur derjenige ein Bußgeld bezahlen, der den Fehler begangen hat“, so Christoph Funke, Fachbereichsleiter Straßenverkehr. „Und den wollen wir natürlich finden – das Ordnungswidrigkeitengesetz (kurz OWiG) gibt uns da Möglichkeiten zur Ermittlung – nach richterlichem Beschluss kann das sogar bis zur Hausdurchsuchung führen.“ Und so kann es dazu kommen, dass nicht nur Betroffene angeschrieben werden. Das ist gar nicht unüblich, weil die Bußgeldstelle alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen muss, um den Täter zu ermitteln.

Ca. 60.000 Bußgeldbescheide und Verwarnungsgeldangebote werden durchschnittlich im Jahr zugestellt. Der Großteil davon wird auch tatsächlich bezahlt. Passiert das allerdings nicht, erfolgt die Ahndung bis hin zur Vollstreckung. Verweigert jemand die Aussage oder sagt, er habe den Verstoß nicht begangen, werden weitere Ermittlungen eingeleitet

Jüngst war in einem Fall in den Medien dargestellt, dass eine Frau angeschrieben wurde, obwohl sie weder Besitzerin des Fahrzeugs noch auf dem Foto zu erkennen war – sie war die Schwiegertochter und trug den gleichen Nachnamen. „Das kann passieren, denn wenn die zunächst Beschuldigten von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, suchen wir natürlich nach Wegen, das Bußgeld dennoch durchzusetzen. Das kann auch über Umwege geschehen, indem z. B. Verwandte angeschrieben und befragt werden“, so Funke. „Dabei halten wir uns aber streng an Recht und Gesetz.“

Wer solch einen Anhörungsbogen erhält, hat 14 Tage Zeit, sich dazu zu äußern. Kann er nichts dazu beitragen oder will sich nicht äußern, ist das sein gutes Recht – dann gehen die Ermittlungen im Kreishaus weiter. „Wir sind jederzeit ansprechbar bei Sorgen und Fragen“, so Funke. „Wir wollen niemandem Angst machen, müssen aber unserer Pflicht nachgehen. Dazu zählt auch, Ermittlungsverfahren einzuleiten, wobei wir da natürlich auch auf die Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen sind.“

Wer Fragen an die Bußgeldstelle hat, kann sich an die Bußgeldstelle wenden. Weitere Informationen sind zu finden unter www.kreis-unna.de/bußgeld. PK | PKU

Pressekontakt: Max Rolke | Fon 0 23 03 27 11 13 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de