Meldungsdatum: 17.11.2025
Im Märkischen Kreis sind aktuell mehr als 5.000 Menschen aus der Ukraine als Kriegsflüchtlinge registriert. Mit der zweiten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Darauf weist die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises hin. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen schutzberechtigte Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten, folglich keinen persönlichen Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde stellen. Die Bundesregelung, die am 27. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, gilt für
Soweit in Einzelfällen besondere aufenthaltsrechtliche Prüfungen erforderlich sein sollten, wird sich die Ausländerbehörde mit den betroffenen Personen zur weiteren Klärung in Verbindung setzen.
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Märkischer Kreis
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