Meldungsdatum: 19.11.2025
Die Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass Mitarbeitende der Verwaltung keine unangemeldeten Kontrollen von Privatwohnungen durchführen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verfahren rund um den Wohnberechtigungsschein (WBS).
Anlass für diese Klarstellung ist ein aktueller Vorfall, bei dem sich am Dienstag zwei unbekannte Personen im Stadtteil Hellern offenbar als städtische Beschäftigte ausgegeben und Zugang zu einer Wohnung verlangt haben – angeblich, um im Hinblick auf ein laufendes WBS-Verfahren die Wohnsituation in Augenschein zu nehmen. Die Bewohner reagierten richtig und verlangten die Vorlage der Dienstausweise. Als dieser Aufforderung nicht nachgekommen wurde, verweigerten sie den Unbekannten den Zutritt. Daraufhin entfernten sich die Personen.
Die Stadt betont: Das geschilderte Vorgehen der Unbekannten entspricht nicht den Abläufen der Verwaltung. Mitarbeitende kündigen mögliche persönliche Termine vielmehr immer vorher an und vereinbaren einen konkreten Besuchszeitpunkt. Sie können sich außerdem stets mit einem Dienstausweis ausweisen. Überraschungsbesuche oder unangekündigte Kontrollen von Privaträumen finden nicht statt – und wären ohne die Mitwirkung der Polizei bzw. einen richterlichen Beschluss auch nicht zulässig.
Generell empfiehlt die Stadt: Wenn Personen unangekündigt an der Haustür stehen und vorgeben, Mitarbeitende der Stadt Osnabrück (oder z. B. auch der Stadtwerke) zu sein, sich auf Nachfrage aber nicht mit Dienstausweisen ausweisen können, sollte ihnen konsequent der Zutritt verwehrt und die Tür geschlossen werden. Gibt es Grund zu der Annahme, dass die Unbekannten durch ihr Verhalten eine Straftat vorbereiten wollten, sollte außerdem umgehend die Polizei informiert werden.
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