Meldungsdatum: 20.11.2025
Auch in den Rathäusern von Kamen, Lünen, Schwerte, Unna und Werne sowie im Kreishaus in Unna ist ein Schreiben der Krankenkassen eingetroffen. Bürgerinnen und Bürgern könnten damit absehbar Rechnungen für Leistungen des Rettungsdienstes drohen, die sie privat bezahlen und sich dann an die Krankenkassen zwecks Erstattung wenden müssten. Die Verantwortlichen aus den Städten sowie der Kreisverwaltung wollen dies verhindern und haben entsprechende Aktivitäten gestartet.
Jahrzehntelange Praxis
„Eine Fahrt in einem Rettungswagen kostet laut Satzung der Kreisverwaltung rund 2.700 Euro. Darin enthalten sind auch die Vorhaltekosten für Personal, Fahrzeuge, Ausstattung und Infrastruktur. Nur so können wir eine flächendeckende und qualifizierte Notfallrettung sicherzustellen. Die Krankenkassen stellen jetzt aber die komplette Kostenübernahme in Frage. Das war aber bisher jahrzehntelange geübte Praxis. Sie wollen nur noch rund 1.700 Euro erstatten, der Rest bleibt offen“, skizziert Landrat Mario Löhr das angesprochene Problem.
Die Krankenkassen bemängeln, dass die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes zu hoch seien. Dies betreffe unter anderem die Leerfahrten und die Einsätze, die nach erfolgter Behandlung keinen Transport erfordern würden. Die Krankenkassen seien zur Übernahme dieser Kosten nicht mehr bereit.
„Die von den Krankenkassen bezogene Position ist geeignet, das gesamte System der Notfallversorgung ins Wanken zu bringen. Es geht um die medizinische Daseinsvorsorge. Wenn wir gezwungen sind, die Gebühren künftig direkt mit den Patientinnen und Patienten abzurechnen, droht die Gefahr, dass jemand, der in Not ist, aus Angst vor dem Bescheid keinen Rettungswagen mehr ruft. Niemand sollte aus Angst darauf verzichten und so möglicherweise seine oder die Gesundheit anderer gefährden“, bezieht Löhr klar Stellung.
Brief an Krankenkassen
Der Kreis Unna und die betroffenen Städte haben sich bereits mit einem gemeinsamen Brief an die Krankenkassen gewandt, parallel hierzu sollen diese kurzfristig zu einem Fachaustausch eingeladen werden. Der Vorschlag: Das Ergebnis einer Bundesratsinitiative sollte abgewartet werden. Diese Initiative will die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen der Abrechnung im Rettungsdienst überarbeiten.
Gehen die Krankenkassen nicht darauf ein, müssen der Kreis und die betroffenen Städte Lünen, Werne, Schwerte, Unna und Kamen sich einen anderen Weg der Abrechnung überlegen. „Wir wollen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handeln und müssen daher zunächst in Verhandlung mit den Krankenkassen treten“, so der einstimme Tenor der Betroffenen.
Die Krankenkassen wollen die geringeren pauschalen Beträge ab September 2025 anwenden. Derzeit werden beim Kreis und in den meisten Städten noch ältere Einsätze abrechnet. PK | PKU
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