Meldungsdatum: 21.11.2025
Die Stadt Arnsberg hat jetzt ihre zweite Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begangen. Im Rittersaal des Alten Rathauses übergab dazu erneut Bürgermeister Ralf Paul Bittner die Urkunden an 71 Personen, die mit der Übergabe zu deutschen Staatsbürger:innen wurden. Durch die Reformierung des Staatsbürgerschaftsrechts im Juni 2024, das u.a. eine verkürzte Einbürgerungsfrist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bereits nach fünf Jahren sowie die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ermöglicht, gibt es auch in der Stadt Arnsberg ein verstärktes Interesse an Einbürgerungen.
Verstärktes Interesse an Einbürgerungen
„Am heutigen Tag feiern Sie nicht nur den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, sondern den Beginn eines neuen Kapitels in Ihrem Leben. Sie haben sich bewusst dazu entschieden, diesen Schritt zu gehen und viel dafür getan. Heute ernten Sie die Früchte Ihres Erfolges mit der Aushändigung der Urkunde und dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“, sagte der Arnsberger Bürgermeister Ralf Paul Bittner in seinem Grußwort zur Feier. Er wies ferner darauf hin, dass die Stadt Arnsberg von der Vielfalt und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt geprägt sei. Im privaten wie im beruflichen Kontext sowie in Schulen oder Vereinen komme es stets zu einem interreligiösen Austausch, der das Zusammenleben bereichere. „Ihre Entscheidung, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen ist auch Ausdruck Ihrer Verbundenheit und Zugehörigkeit zu unserem Land und unserer Stadt Arnsberg, was mich besonders freut“, so Bürgermeister Bittner weiter.
Verbundenheit udn Zugehörigkeit
Der Übergabe der Urkunden an die Bewerber:innen um die deutsche Staatsbürgerschaft gingen die gestellten Einbürgerungsanträge voraus, die in einem Zeitraum von 2022 bis 2025 an die Stadt Arnsberg gerichtet wurden. Die Einbürgerungen werden in der Regel nach § 10 des Staatangehörigkeitsrechts (StAG) vollzogen. Für einen positiven Bescheid über die Einbürgerung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland von mindestens fünf Jahren – bei Familienangehörigen können Abweichungen von dieser Frist in Betracht gezogen werden. Die Antragstellenden müssen zudem handlungsfähig sein und sich zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Darüber hinaus ist auch ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands erforderlich.
Historische Verantwortung
Ferner müssen Antragstellende im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltsgenehmigung) sein. Nicht jeder Aufenthaltstitel berechtigt jedoch zur Einbürgerung. Die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln wird vorausgesetzt – auch hier können andere Regelungen in Betracht gezogen werden. Für eine Einbürgerung ist der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Für Einbürgerungen gibt es darüber hinaus auch einen Ermessensspielraum der Behörden: Eine Einbürgerung soll lt. § 9 z.B. bereits nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren ermöglicht werden, wenn der oder die Einbürgerungsbewerberin mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen in einer ehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und diese Bindung seit mindestens zwei Jahren besteht.
Feierlicher Rahmen
Bei der zweiten Einbürgerungsfeier in der Stadt Arnsberg im Jahr 2025 übergab Bürgermeister Ralf Paul Bittner in feierlichem Rahmen die Urkunden persönlich an die Bewerberinnen und Bewerber, die mit diesem formalen Akt als deutsche Staatsbürger:innen aufgenommen wurden. Bürgermeister Bittner lobte dabei, dass sich die Bewerber:innen um die deutsche Staatsbürgerschaft damit bewusst entschieden hätten, ein Teil der deutschen Gesellschaft zu werden. „Sie sind und waren als Arnsbergerinnen und Arnsberger schon jetzt eine große Bereicherung für unsere Gesellschaft. Mit der Einbürgerung können Sie nun aber vollends partizipieren“, so Bürgermeister Ralf Paul Bittner im Rahmen der Feier, der allen seine herzlichen Glückwünsche zur Einbürgerung aussprach.
Herkunftsländer der Eingebürgerten:
Kosovo: 12
Russische Föderation: 8
Türkei: 7
Mexiko: 5
Italien, Kirgistan, Armenien: jeweils 4
Iran, Indien, Syrien: jeweils 3
Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina: jeweils 2
weitere Herkunftsländer:
Algerien, Libanon, Sri Lanka, Lettland, Spanien, Rumänien, Kasachstan, Großbritannien, Vietnam, Rumänien
Gesamt: 71
Unter den Eingebürgerten befinden sich 12 Personen unter 18 Jahren. 55 Personen liegen zwischen 18 Jahren bis zum Rentenalter. Darüber hinaus wurden vier Personen eingebürgert, die sich bereits im Rentenalter befinden.
Kontakt: Frank Albrecht, Pressestelle Stadt Arnsberg, f.albrecht@arnsberg.de
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Bürgermeister Ralf Paul Bittner gratulierte im Beisein von Mitarbeitenden des Fachdienstes Integration und Zuwanderung bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr den neuen deutschen Staatsangehörigen, die mit der Verleihung der Urkunde im Rittersaal des Alten Rathauses in Arnsberg eingebürgert wurden.
Bürgermeister Ralf Paul Bittner hob in seinem Grußwort an die Festgesellschaft die Bereitschaft hervor, sich aktiv in den deutschen Staat einzubringen.
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