Meldungsdatum: 26.11.2025

Wohngeldanspruch geltend machen

Informationen auf städtischer Internetseite verfügbar

Die Abteilung Finanzielle Hilfen der Stadt Iserlohn macht darauf aufmerksam, dass die Berechnung und Beantragung von Wohngeldansprüchen auch auf der städtischen Internetseite www.iserlohn.de möglich ist.

Unter https://www.iserlohn.de/rathaus-politik/rathaus/alle-dienstleistungen/details/wohngeld finden sich alle Links und Informationen zum Wohngeld gebündelt wieder. Auch die Beantragung von Wohngeld ist online möglich. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Iserlohn einheitlich der Mietstufe II zugeordnet ist. Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung, so zum Beispiel auch Personen, die Rente beziehen, als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen.  

Bereits Anfang 2023 ist das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Seit Beginn des Jahres 2025 wurde das Wohngeld nochmal um knapp 30 Euro angehoben. Seither hat sich der Kreis der Antragsberechtigten um ein Vielfaches erhöht. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob ein Anrecht auf den finanziellen Zuschuss besteht. Dies gilt insbesondere für Personen, die vor Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes eine Ablehnung erhalten haben.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für ein mietähnliches Verhältnis sowie als Lastenzuschuss für Eigentümer einer Immobilie, welche selbst genutzt wird. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigten Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

Bürgerinnen und Bürger aus Iserlohn, die nicht über einen Internetzugang verfügen, können die Antragsunterlagen auch telefonisch anfordern unter der Rufnummer 02371 217-2500 oder sich am Eingang des Rathauses II (Werner-Jacobi-Platz 12) abholen. Die Wohngeldstelle ist montags von 14 bis 16 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.

Auszubildende und Studierende sind vom Bezug von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII und Bezieher von Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II.

Auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums gibt es ebenfalls Informationen zur Wohngeld-Plus-Reform: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-plus/wohngeld-plus_node.html.

Auch hier lässt sich der Wohngeldanspruch einfach und online berechnen: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner-2025_artikel.html?nn=44152.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Wohngeldansprüche können auch auf der städtischen Internetseite berechnet und beantragt werden.

©  Pixabay / Krissie
Wohngeldansprüche können auch auf der städtischen Internetseite berechnet und beantragt werden.