Meldungsdatum: 27.11.2025
Das bisherige Bündnis läuft zum 31. Dezember 2025 aus. Dank des einstimmigen Votums kann die Verwaltung nun wie geplant daran arbeiten, zum 1. Januar 2026 eine aktualisierte Fassung in Kraft treten zu lassen. Mit dem neuen Bündnis bekennen sich Stadt und Stadtsportverband erneut zu ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus Artikel 18 Absatz 3 der Landesverfassung, den Sport zu fördern und zu pflegen.
Der Stadtsportverband Haltern am See hat der neuen Vereinbarung bereits zugestimmt. Mit dem politischen Beschluss ist nun der Weg frei, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen und den Sportstandort Haltern am See nachhaltig zu stärken.
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