Meldungsdatum: 01.12.2025
Genau diese Bestandsanalyse ist aktuell die Hauptaufgabe der Fachleute, die mit der Kommunalen Wärmeplanung für Haltern am See betraut sind. Sie werfen dabei einen Blick aus der Vogelperspektive auf die Stadt, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Den Zuschlag für die Kommunale Wärmeplanung hat nach öffentlicher Ausschreibung das ÖkoZentrum NRW GmbH aus Hamm erhalten, das zusammen mit der Fichtner AG und B.A.U.M. Consult bereits aktiv geworden ist. Die Fachleute bringen die nötige Expertise mit, um Stadt und Politik wertvolle Handlungsperspektiven aufzuzeigen.
Markus Hagenkamp, Vertreter des ÖkoZentrums, war persönlich im Ausschuss anwesend und erklärte erste wesentliche Punkte der Analyse. Alle Formen erneuerbarer Energien werden im Zuge dieser geprüft – von Solar über Geothermie bis hin zu möglichen Wärmenetzlösungen. Wichtig dabei: Die Fachleute geben keine verpflichtenden Vorgaben, sondern entwickeln Empfehlungen, wie Haltern am See klimafreundlicher werden und die Transformation in der Wärmeversorgung gelingen kann. Die Datenerfassung des Status Quo soll bis 2026 weitestgehend abgeschlossen sein. Danach sollen zentrale Akteurinnen und Akteure sowie die Öffentlichkeit einbezogen werden. Ziel ist die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten mit dem Anspruch, eine für Haltern am See maßgeschneiderte Lösung bis zum Jahresende 2026 zu entwickeln. Dabei sollen sowohl die lokalen Voraussetzungen sowie Chancen (Potentiale erneuerbarer Energien) berücksichtigt werden.
Seit Anfang 2024 sind sowohl das Bundes-Wärmeplanungsgesetz (WPG) als auch das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) in Kraft. Sie verpflichten die Kommunen dazu, eine Wärmeplanung zu erstellen. Dafür erhält Haltern am See entsprechende Landesmittel.
Alle Bürgerinnen und Bürger können bereits jetzt daran arbeiten, die Klimaziele der Stadt voranzubringen. Dafür macht die Verwaltung regelmäßig auf ihren Seiten auf aktuelle Fördermöglichkeiten aufmerksam – aktuell konzentrieren sich die Förderungen auf die Klimaanpassung.
Mit der ELKA-Richtlinie bietet die Zukunftsinitiative Klima.Werk eine umfangreiche Förderung zum Thema Abkopplung und Starkregen-Resilienz an, die sich an Kommunen, Unternehmen und Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft (EGLV) richtet. Ziel ist es, einen Anreiz zu schaffen, befestigte Flächen von der Mischkanalisation abzukoppeln und Niederschlagswasser vermehrt versickern zu lassen. Bezuschusst wird beispielsweise die Entsiegelung einer Fläche sowie deren Umgestaltung zu einer artenreichen, insektenfreundlichen Vegetationsfläche. Je nach Maßnahmentyp variiert die Förderquote zwischen 40 % und 80 % der Herstellungskosten. Mehr Informationen dazu unter www.klima-werk.de/klimafoerderung/elka-emscher-lippe-klima-anpassung.
Mit der Richtlinie “Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) bietet das Land NRW im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr eine Förderung zur Umsetzung verschiedener Klimaanpassungsmaßnahmen, bei denen ebenfalls Niederschlagswasser im Vordergrund steht. In Kooperation mit der Zukunftsinitiative Klima.Werk und den regionalen Wasserverbänden werden für die Stärkung der grün-blauen Infrastruktur im gesamten RVR-Raum bis 2030 insgesamt ca. 250 Millionen Euro bereitgestellt. Mehr Informationen dazu unter www.haltern.de/kris.
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