Meldungsdatum: 03.12.2025

Neuer Flächennutzungsplan: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt

- Ein „Plan der Möglichkeiten“, um die Stadt kompakt weiter zu bauen

Der Flächennutzungsplan (FNP) einer Kommune steuert die Entwicklung von Baugebieten und anderen Flächennutzungen im gesamten Gebiet der Stadt oder Gemeinde. Braunschweigs aktueller FNP stammt aus dem Jahre 1979 und muss den modernen Zielen von Stadtentwicklung und Klimaschutz angepasst werden. Der Rat hatte deshalb Ende 2019 die Neuaufstellung beschlossen und die Verwaltung mit der Erarbeitung beauftragt.

 

Jetzt liegt ein Vorentwurf des „Flächennutzungsplans 2040“ zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, ihn als Arbeits- und Diskussionsgrundlage für die im Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu verwenden. Zuvor hatten bereits der Ausschuss für Planung und Hochbau und der Umwelt- und Grünflächenausschuss zugestimmt.

 

Die Öffentlichkeit kann sich durch die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf und die Beteiligung zum Entwurf zweimal in die Planung einbringen. Bereits die frühzeitige Beteiligung, die im ersten Quartal 2026 beginnen soll, wird durch sechs Veranstaltungen in den Stadtbezirken sowie einen gesamtstädtischen FNP-Tag begleitet. Die Stadtverwaltung wird die konkreten Termine rechtzeitig mitteilen. Anfang 2027 ist eine weitere Beteiligung zum dann vorliegenden Entwurf vorgesehen, der aus der frühzeitigen Beteiligung resultierende Modifikationen berücksichtigt. Der Ratsbeschluss über den neuen FNP soll Ende 2027 erfolgen. Der Planungshorizont des Neuentwurfs ist auf 2040 ausgerichtet.

 

„Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans ist ein ‚Plan der Möglichkeiten‘“, sagt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. „Er zeigt Optionen für die   Siedlungsentwicklung auf und konkretisiert die flächenrelevanten Ziele und Projekte des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK).“ Dessen Leitziel „Die Stadt kompakt weiterbauen“ gebe der Entwicklung im Siedlungsbestand (Innenentwicklung) Vorrang vor der Bebauung von Ackerflächen und anderen unversiegelten Freiflächen an den Stadträndern. Damit leiste die Stadt ihren Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs. Gleichzeitig stelle der FNP ausreichend Entwicklungspotential besonders für die flächenintensiven Nutzungen Wohnen und Gewerbe sowie die davon direkt abhängigen Themen Umwelt, Klima und Verkehr sicher.

 

Alle Details in Beschlussvorlage 25-26862 unter www.braunschweig.de/ratsinfo.