Meldungsdatum: 03.12.2025
Silvesterfeuerwerk darf nur von Erwachsenen ab 18 Jahren und ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. An allen anderen Tagen im Jahr – also vom 2. Januar bis zum 30. Dezember – ist dies nur mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung oder einem Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz erlaubt. Auch der Verkauf solcher Feuerwerkskörper ist außerhalb der Silvesterzeit nur gegen Vorlage einer entsprechenden Genehmigung möglich.
Grundsätzlich ist das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie leicht brennbaren Gebäuden oder Anlagen verboten. Zudem kann eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt werden, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht, das Feuerwerk geschützte Natur- oder Landschaftsbereiche beeinträchtigen könnte oder wenn es für Anwohnerinnen und Anwohner zu laut und störend wäre.
Die Stadt bitte alle Menschen, diese Regeln zu beachten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
Stadt Haltern am See
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