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Meldungsdatum: 04.12.2025

Geflügelpest: Erste Überwachungszone aufgehoben

Die beiden weiteren Restriktionszonen bleiben in Kraft

Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat die erste der drei im Kreisgebiet eingerichteten Überwachungszonen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben. Sie war am 6. November in Kraft getreten. Weiterhin wirksam bleiben die Überwachungszonen vom 12. November und 25. November.

Alle drei Überwachungszonen wurden nach Ausbrüchen der Aviären Influenza im Nachbarkreis Paderborn eingerichtet. Da sich die Restriktionszonen in weiten Teilen überschneiden, ändert sich für das Gros der betroffenen Geflügelhalter mit dem Wegfall der ersten Zone nichts. Der Verlauf der weiterhin bestehenden Überwachungsgebiete kann den Amtsblättern 27/2025 und 28/2025 auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest entnommen werden. Dort stellt der Kreisveterinärdienst auch weitere Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung.

Dieser Meldung ist das Amtsblatt Nr. 30/2025 zugeordnet!

Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546


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Amtsblatt Nr. 30/2025 Kreis Soest

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Amtsblatt Nr. 30/2025 Kreis Soest

Das Amtsblatt Nr. 30/2025 des Kreises Soest beinhaltet die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 4 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1 des Kreises Soest zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel“.


 

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Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.600 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Mit dem Kreistag ist sie Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in vielen Bereichen wie Bildung, Jugend, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Soziales und Gefahrenabwehr war. Sie betreibt den Rettungsdienst, zwei Zulassungsstellen, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag gestaltet und kontrolliert mit seinen Mitgliedern die Aufgabenwahrnehmung.

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