Meldungsdatum: 07.12.2025
Nachdem in der Gemeinde Saterland die Vogelgrippe ausgebrochen ist, sind mit sofortiger Wirkung auch Teile des Landkreises Leer zur Überwachungszone erklärt worden. Für Betriebe mit Geflügelhaltung, die innerhalb dieser Zone liegen, gilt damit eine Reihe von Auflagen. Das Veterinäramt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die in voller Länge auf der Internetseite des Landkreises Leer veröffentlicht worden ist.
Der Ausbruch der Geflügelpest (auch Vogelgrippe) in einem Nutzgeflügelbestand im Saterland ist am Freitag, 5. Dezember, amtlich durch das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg festgestellt und am Samstag, den 6. Dezember, durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. Der zuständige Landkreis Cloppenburg hat daraufhin eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen und Sperrzonen eingerichtet. In einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Tierbestand ist eine Schutzzone eingerichtet, Gebiete in einem Radius von zehn Kilometern gelten als Überwachungszone. Dazu gehören im angrenzenden Landkreis Leer Teile der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn.
Die Geflügelpest oder auch Vogelgrippe (Aviäre Influenza) ist eine hoch ansteckende Tierseuche. Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, gelten auch in der Überwachungszone deshalb besondere Auflagen für Betriebe mit Geflügelhaltung. Dazu zählen unter anderem:
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Leer für die im eigenen Kreisgebiet liegenden Teile der Überwachungszone finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter Bekanntmachungen: www.landkreis-leer.de/Bekanntmachungen.
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