Meldungsdatum: 12.12.2025

Stadtverwaltung zwischen den Jahren geschlossen

Schließung der städtischen Dienststellen vom 24. Dezember bis zum 3. Januar 2026 // Sonderregelung für KFZ-Zulassungsstelle des Kreises Borken

Die Stadtverwaltung Bocholt bleibt an und zwischen den Feiertagen geschlossen. Ab dem 5. Januar stehen die Mitarbeitenden wieder zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung. Für die KFZ-Zulassungsnebenstelle des Kreises Borken gelten gesonderte Öffnungszeiten.

Die städtischen Dienststellen sind damit vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich zum 3. Januar 2026 für den Publikumsverkehr nicht erreichbar. Ab Montag, den 5. Januar 2026, nehmen die einzelnen Fachbereiche wieder ihre regulären Servicezeiten auf.

Eine abweichende Regelung betrifft die Nebenstelle des Kreises Borken, die für KFZ-Zulassungen und Führerscheinangelegenheiten zuständig ist. Dieser Bereich ist am Montag, 29. Dezember, und Dienstag, 30. Dezember 2025, zu den üblichen Zeiten geöffnet. Am Freitag, 2. Januar 2026, bleibt die Zulassungsstelle hingegen ebenfalls geschlossen.

Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Tobias Rodig, tobias.rodig@bocholt.de


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Verwaltungssitz Kaiser-Wilhelm-Straße

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