Meldungsdatum: 23.12.2025

Illegale Deponie und Lasten der Vergangenheit - Jahresrückblick 2025, Teil 11

Umweltamt musste sich 2025 um zwei große Komplexe kümmern

Ein kranker Baum muss gefällt werden, in der Landschaft wird illegal Müll entsorgt, auf einem Grundstück werden in der Erde giftige Rückstände entdeckt: Umweltthemen sorgen regelmäßig für öffentliche Aufmerksamkeit. Beim Landkreis Leer kümmert sich das Umweltamt um diese Themen, vom Naturschutz über die Abfallüberwachung bis zum Bodenschutz. Die Mitarbeitenden achten unter anderem darauf, dass Gesetze eingehalten und Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden.

Insbesondere zwei große Komplexe haben das Umweltamt auch 2025 beschäftigt. Zum einen war das die Abwicklung einer illegalen Mülldeponie in Meinersfehn in der Gemeinde Uplengen. Gemeinsam mit der Gemeinde und dem Land Niedersachsen organisierte das Umweltamt die Räumung der Deponie und die Entsorgung der dort illegal gelagerten Abfälle. Die Gesamtkosten von 400.000 Euro wurden vom Land übernommen.

Neben diesem Fall im nördlichen Kreisgebiet gibt es auch einen Komplex ganz im Süden des Landkreises, an der Grenze zu Papenburg, der das Umweltamt weiterhin beschäftigt: die giftigen Hinterlassenschaften einer früheren Torfkokerei in Klostermoor. Die Konzentration von Schadstoffen wurde umfassend im Rahmen der Detailuntersuchung ermittelt, und im Ergebnis folgt daraus, dass ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf besteht. Wie und in welchem Umfang eine Sanierung durchzuführen ist, muss nach Bodenschutzrecht im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung festgestellt werden. Dabei ist gutachterlich festzustellen, welche Sanierungsart in Frage kommt; möglich sind z.B. Aushub der Kontamination oder auch Sicherung; auch eine Kombination aus verschiedenen Sanierungsvarianten ist denkbar. Dabei ist auch die Grundwassersituation zu beurteilen. Es ist ein entsprechender Sanierungsplan vorzulegen. 

Die Torfkokerei fällt in den Aufgabenbereich der zum Umweltamt gehörenden Bodenschutzbehörde. Sie führt auch ein Altlastenkataster und erteilt auf Anfrage Auskunft darüber, ob und in welcher Weise Flächen im Landkreis belastet sind oder als gefahrenverdächtig gelten, wenn dort mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.