Meldungsdatum: 16.12.2025
Der Bereich Jugend der Stadt Iserlohn teilt mit, dass sich die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen im kommenden Jahr nicht verändern wird.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht, nur teilweise oder aber unregelmäßig nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss ist vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuzahlen, wenn er dazu finanziell in der Lage ist.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das Kindergeld abgezogen. Da Mindestunterhalt sowie Kindergeld im Jahr 2026 in identischer Höhe steigen (jeweils um vier Euro), bleiben die Unterhaltsvorschussbeträge gleich.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2026 monatlich:
STADT ISERLOHN
Pressestelle
Schillerplatz 7 - 58636 Iserlohn
Tel. 02371 / 217-1250
pressestelle@iserlohn.de
https://www.iserlohn.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.