Meldungsdatum: 22.12.2025
Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch ein. Das Seuchengeschehen bei Kranichen sei in Deutschland zwar weitgehend abgeklungen, das Virus zirkuliere jedoch nach wie vor in der Wildvogelpopulation, so das FLI. „Es ist deshalb wichtig, dass Geflügelhalter die Biosicherheitsregeln weiterhin konsequent beachten“, sagt Dr. Poppe. Insbesondere weist sie auf folgende Maßnahmen hin:
Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinärdienst schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Dienstzeiten können Meldungen unter den Notrufnummern 110 oder 112 erfolgen. Auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest gibt es weitere Informationen zur Geflügelpest.
Dieser Meldung ist das Amtsblatt Nr. 33/2025 zugeordnet!
Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546
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Das Amtsblatt Nr. 33/2025 des Kreises Soest beinhaltet die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 6 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 3 des Kreises Soest zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel“.
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Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.600 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Mit dem Kreistag ist sie Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in vielen Bereichen wie Bildung, Jugend, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Soziales und Gefahrenabwehr war. Sie betreibt den Rettungsdienst, zwei Zulassungsstellen, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag gestaltet und kontrolliert mit seinen Mitgliedern die Aufgabenwahrnehmung.