Meldungsdatum: 18.12.2025
In einem feierlichen Rahmen erhielten 92 Menschen aus 24 verschiedenen Herkunftsländern im Kreishaus Lüdenscheid die deutsche Staatsbürgerschaft. Darunter befanden sich 45 Mädchen und Frauen sowie 47 Jungen und Männer.
Über die Hälfte der neu Eingebürgerten – genau 55 Personen – sind jünger als 40 Jahre. Die Altersspanne reichte dabei vom jüngsten neuen Staatsbürger, einem 9 Monate alten Jungen mit armenischen Wurzeln, bis hin zu einer 72-jährigen Frau aus Amerika, die sich bewusst für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat.
Landrat Ralf Schwarzkopf und Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper moderierten die Einbürgerungsfeier. Alle Eingebürgerten ab 16 Jahren legten ein feierliches Bekenntnis ab, in dem sie sich verpflichteten, die Gesetze und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Der Landrat überreichte den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ihre Einbürgerungsurkunden sowie ein Exemplar des Grundgesetzes. Mit diesen Unterlagen können nun Personalausweise und Reisepässe in den zuständigen Rathäusern beantragt werden. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen.
Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört ein mindestens fünfjähriger legaler Aufenthalt in Deutschland, der Nachweis von Sprachkenntnissen und kulturellem Wissen sowie die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu sichern. Die Einbürgerung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Integration und gesellschaftliche Teilhabe.
Die neu eingebürgerten Personen stammen aus nachfolgenden Staaten:
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