Meldungsdatum: 18.12.2025

Regulierung des Verkehrs auf dem Bossendorfer Damm aufgrund von Brückenschäden

Auf dem Bossendorfer Damm wurde die Brücke über die L 551 / Recklinghäuser Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h sowie dem Zusatzzeichen „Straßenschäden“ beschildert.

Hintergrund dieser Maßnahme sind Schäden an den Übergangskonstruktionen der Brücke. Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten und die Belastung der betroffenen Bauteile zu reduzieren, ist die temporäre Regulierung des Verkehrs erforderlich.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden sowie dem Erhalt der Brückenkonstruktion, bis eine fachgerechte Instandsetzung erfolgen kann. Entsprechende Prüfungen und weitere Schritte zur Behebung der Schäden werden derzeit vorbereitet.

Verkehrsteilnehmende werden gebeten, den Bereich mit besonderer Aufmerksamkeit zu passieren. Die Stadt Haltern am See als Straßenverkehrsbehörde und der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) als Straßenbaulastträger bitten um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.