Meldungsdatum: 19.12.2025
Der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises traf sich am Donnerstag, 18. Dezember, zu seiner konstituierenden Sitzung im neuen Sitzungssaal des Lüdenscheider Kreishauses. Bis zur Wahl des Ausschussvorsitzenden leitete Landrat Ralf Schwarzkopf die Sitzung und verpflichtete die neuen sachkundigen Bürger.
Zu seinem Vorsitzenden wählte der Ausschuss einstimmig erneut Stefan Herbel (CDU) aus Nachrodt-Wiblingwerde. Herbel ist bereits seit 26 Jahren Mitglied des Kreistags und des Jugendhilfeausschusses. Auch für seine dritte Legislaturperiode als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses wünschte er sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zu seiner Stellvertreterin wurde Ulrike Wolfinger (SPD) aus Neuenrade gewählt.
Zur Einführung für die neuen Mitglieder des Ausschusses stellte das Jugendamt die strategischen Leitziele vor, die der Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit der Verwaltung 2022 in einem Workshop mit dem LWL-Landesjugendamt (LWL) erarbeitet hat. Zusätzlich gab es einen Überblick zum Stand der Umsetzung.
Silke Hufenbach, Fachdienstleiterin Soziale Dienste, informierte zum Leitziel Chancengleichheit, über das Careleaver Konzept: Ehemalige Kinder aus der stationären Jugendhilfe sollen bei alltagspraktischen Fragen weiterhin Anlaufstellen bei den freien Trägern haben. Das Konzept soll 2026 weiter evaluiert werden. Zum Thema Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern im Hilfeplanverfahren ist im Februar 2026 ein interner Fachtag mit dem LWL geplant.
Den Ausbau und Erhalt der Kinderbetreuungsplätze sowohl in Kindertageseinrichtungen auch in der Kindertagespflege hat das Jugendamt vorangetrieben und die U3 Versorgungsquote vorzeitig erreicht. Zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs seien in Zusammenarbeit mit den kommunalen Schulverwaltungsämtern mehrere Kooperationsvereinbarungen in Arbeit, führte Jugendamtsleiter Mathias Sauerland aus. Im Bereich Qualitätsmanagement hat das Jugendamt aufbauend auf dem Fachcontrolling eine Struktur für ein neues Berichtswesen des Jugendamtes entwickelt.
Christian Weisheit, Fachdienstleiter Kindesunterhalt und wirtschaftliche Erziehungshilfe, berichtete, dass die Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen überarbeitet und im Sommer von den politischen Gremien beschlossen und veröffentlicht wurden. Bei der Personal- und Ressourcenplanung wird voraussichtlich ab April 2026 eine neue Fachanwendung Wirtschaftliche Jugendhilfe eingesetzt.
Fabian Kläs, Fachdienstleiter Planung und Steuerung, informierte den Ausschuss, dass die Erstellung eines kommunalen Präventionskonzepts aus personellen Gründen zurückgestellt werden musste. An dem Kooperationsverbund BEAGLE (Begleitung von Anfang an durch Gesundheitsförderung und Lebensweltorientierung) im nördlichen Märkischen Kreis (Balve, Neuenrade), der Sicherstellung eines Lotsendienstes sowie einer Schrei- und Schlafambulanz nimmt das Kreisjugendamt teil.
Einen hohen Stellenwert hat die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Dazu haben 2025 vier Fallwerkstätten unter Beteiligung des LWL-Landesjugendamtes stattgefunden. Zudem wurde das standardisierte Verfahren bei einer Kindeswohlgefährdung aktualisiert. Aktuell schult, berät und begleitet das Jugendamt 47 ehrenamtliche Vormünder.
Zum Hintergrund
Das Jugendamt des Märkischen Kreises ist zuständig für die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Anders als alle anderen Ausschüsse ist der Jugendhilfeausschuss (JHA) fester Bestandteil des Jugendamtes. Der JHA ist insofern nicht nur politisches Gremium, sondern auch Teil der Verwaltung. Auch nach den Kommunalwahlen bleibt der Jugendhilfeausschuss solange in alter Besetzung bestehen, bis sich ein neuer JHA konstituiert hat.
Der Gesetzgeber hat nicht nur die Bildung, sondern auch die Zusammensetzung genauestens vorgeschrieben. Dem JHA gehören stimmberechtigt zu dreifünftel Kreistagsmitglieder und zu zweifünftel Vertreter von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe an. Zudem ist für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu benennen. Eine weitere Besonderheit ist, dass dem JHA weitere beratende Mitglieder ohne Stimmrecht angehören; und zwar Vertreter der Schule, der Arbeitsverwaltung, der Justiz, der Kirchen etc. Auch die Verwaltung (Behördenleiter oder ein von ihm bestellter Vertreter), die Jugendamtsleitung und der Vertreter des Jugendamtselternbeirates sind beratende Mitglieder.
Daneben gibt es noch viele weitere Besonderheiten und Vorgaben, die insgesamt die Bedeutung zeigen, die der Gesetzgeber diesem Ausschuss beimisst. Aufgabe des JHA ist es, Rahmen vorzugeben, Grundsatzentscheidungen zu treffen und zu steuern, für alles, was Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern an Angeboten der Jugendhilfe in ihrer Kommune vorfinden. Dies reicht vom Ausbau der U-3-Betreuung über die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung bis zum Unterhaltsrecht – Im Mittelpunkt dabei steht immer das Kindeswohl, das zu bewahren und zu schützen ist. Zudem hat der JHA eine Lobby-Funktion für die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien: Der JHA soll positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien erhalten und/oder schaffen. Gleiches gilt für eine kinder- und familienfreundliche Umwelt.
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