Meldungsdatum: 29.12.2025
Der Kreis Borken hat eine 108 Kilometer lange Grenze mit den Niederlanden. Alle neun Jahre findet deshalb eine sogenannte „Grenzbegehung“ statt, bei der alle Grenzsteine kontrolliert werden. Im Zeitraum von Januar bis März 2026 wird diese Bundesgrenze wieder überprüft. Turnusgemäß übernehmen die Begehung zu Beginn des kommenden Jahres Mitarbeitende des Fachbereichs Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreises Borken – die Kreisverwaltung wechselt sich mit den niederländischen Partnerbehörden ab. Ziel ist es, die Grenzsteine auf Schäden hin zu überprüfen. Sollten diese festgestellt werden, werden die betroffenen Grenzzeichen anschließend wieder instandgesetzt.
Vorgeschrieben ist diese Begehung im Grenzvertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden vom 8. April 1960. Für die Durchführung dieser Arbeiten sind die Mitarbeitenden des Kreises Borken berechtigt, die an die Grenze liegenden Grundstücke zu betreten. Der Kreis Borken bittet die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Verständnis.
Pressekontakt: Anna-Maria Levers 02861/681-2429
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