Meldungsdatum: 27.12.2025
Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Betroffen sind davon insbesondere Stadtbereiche mit reetgedeckten Dächern, wie in Riddagshausen, sowie Fachwerkhäuser in engen oder besonders gefährdeten Lagen, zum Beispiel im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Das gesetzliche Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Kirchen.
In der kommenden Silvesternacht ist es wie in den Vorjahren untersagt, im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden Feuerwerkskörper zu zünden oder mit sich zu führen. Auch das Mitführen von Glasbehältnissen ist in diesem Bereich als Ergänzung zum Alkoholverbot nicht gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung am 23. Dezember 2025 veröffentlicht (einsehbar in den Amtlichen Bekanntmachungen unter www.braunschweig.de/bekanntmachungen). Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb geschlossener Räume sowie das Mitführen und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind ab Mittwoch, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 6 Uhr, im Bereich der westlichen Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof (sog. Bohlweg-Kolonnaden) sowie auf dem entsprechenden östlichen Abschnitt mit der Stadtbahnhaltestelle verboten (siehe beigefügte Karte, markierter Bereich). Zudem wird den dort ansässigen Gewerbebetrieben in dieser Zeit der Verkauf von Glasbehältnissen sowie von Alkohol zum Außerhausverzehr untersagt. Sie wurden darüber mit entsprechenden Bescheiden informiert.
Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann: „An Silvester feiern viele Menschen in unserer Stadt, erfreuen sich um Mitternacht am gemeinschaftlichen Feuerwerk oder zünden selbst Raketen und Böller. Wir alle wollen den Jahreswechsel fröhlich und gesund verleben. Deshalb bitte ich die Braunschweigerinnen und Braunschweiger auch in diesem Jahr um gegenseitige Rücksichtnahme am Silvesterabend. Passen Sie auf sich und andere auf!“ Pollmann hebt hervor, dass die gesetzlichen Verbote im gesamten Stadtgebiet gelten, auch in den Ortslagen. Auch sollte jeder Rücksicht auf Tiere nehmen und Feuerwerkskörper nicht in deren unmittelbarer Nähe zünden.
Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadt werden an öffentlichen Orten, an denen Feuerwerk abgebrannt wird, Präsenz zeigen und auf ordnungsgemäßen Umgang mit den Feuerwerkskörpern hinwirken. Der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden wird ein Schwerpunkt der Kontrollen sein.
Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 für Silvester darf nur an Erwachsene in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet.
Stadt Braunschweig
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