Meldungsdatum: 23.12.2025
Es gibt Behörden, die öffentlich nicht so oft in Erscheinung treten, aber wichtige Entscheidungen treffen, die für die Allgemeinheit von hoher Bedeutung sind. Dazu gehört das Planungsamt des Landkreises Leer, das für die Genehmigung großer Infrastrukturprojekte ebenso zuständig ist wie für die Frage, wie sich der Landkreis in Zukunft entwickeln soll.
In diesem Jahr hat die Behörde per Planfeststellungsbeschluss ein wichtiges Projekt der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr genehmigt, auf das viele Menschen in den Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn sowie in der Samtgemeinde Jümme schon lange warten: der Bau eines Radweges entlang der Landesstraße 21 von Holte über Potshausen bis nach Stickhausen. Im Juli wurde der Beschluss erlassen, der die Voraussetzung dafür ist, dass die Landesbehörde bauen kann. Schon im Jahr zuvor hatte das Planungsamt des Landkreises für zwei andere bedeutende Infrastrukturprojekte der Auricher Straßenbaubehörde Planfeststellungsbeschlüsse erlassen: den Bau der neuen Ledabrücke in Leer (B70) und den Umbau des Knotenpunktes Ostertorstraße (L24/Schützenstraße/K10) zu einer Ampelkreuzung.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturprojekte, wie z.B. Straßen, Radwege, Brücken, Schienenwege, Flughäfen, Stromleitungen. Sinn und Zweck liegen in der umfassenden Koordination, der Abwägung und dem Interessenausgleich aller durch das Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange. Das Kernziel ist es, die vielfältigen, oft widersprüchlichen Interessen – z.B. Naturschutz, betroffene Kommunen, Anwohner, Wirtschaftlichkeit – zu erfassen, zu erörtern und in einer abschließenden Entscheidung fair zu bewerten. Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt alle anderen für das Vorhaben notwendigen Einzelgenehmigungen, z. B. naturschutzrechtliche Befreiungen, Baugenehmigungen. Dies schafft Rechtssicherheit für den Vorhabenträger und beschleunigt das Gesamtverfahren, da nicht mehrere separate Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Aus Gründen der Transparenz und Information werden die Pläne der Öffentlichkeit für einen festgelegten Zeitraum zugänglich gemacht (öffentlich ausgelegt), so dass sich die Bürger detailliert über das geplante Vorhaben und die potenziellen Auswirkungen informieren können. Betroffene Privatpersonen, Kommunen und Verbände haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist schriftliche Einwendungen oder Bedenken gegen das Projekt einzureichen. In einem Erörterungstermin werden alle fristgerecht eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen gemeinsam mit dem Vorhabenträger, den Behörden und den Betroffenen besprochen. Dies ermöglicht einen direkten Dialog und die Klärung von Argumenten. Die Planfeststellungsbehörde muss alle vorgebrachten Belange sorgfältig abwägen und ihre Entscheidung im Planfeststellungsbeschluss begründen.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Kreisbehörde ist die Regionalplanung. Dabei geht es um die Frage, wie das Kreisgebiet in Zukunft entwickelt werden soll. Welche Flächen kommen für Wohnen und welche für Gewerbe infrage, wo passen Windparks und andere Energieanlagen hin und wo nicht, welche Flächen braucht die Landwirtschaft und welchen Raum muss man für die Natur sichern? Es geht also um Fragen, die die Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung unmittelbar betreffen. Geregelt wird dies in einem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren; das jüngste für den Landkreis Leer ist das RROP 2024, das Anfang 2025 in Kraft getreten ist.
Weitere Aufgaben in der Zuständigkeit des Planungsamtes sind der Klimaschutz und das Mobilitätsmanagement. Im Dezember hat der Kreistag ein Klimaschutzkonzept für den Landkreis Leer beschlossen.
Das Klimaschutzmanagement unterstützt die Kreisverwaltung, die Unternehmen und die Bürger des Landkreises dabei, energieeffizienter und klimafreundlicher zu werden durch
Das Mobilitätsmanagement hat sich zum Ziel gemacht, das individuelle Mobilitätsverhalten im Sinne der Mobilitätswende zu beeinflussen und die Mobilitätsbedingungen für alle Einwohnenden im Landkreis Leer im Sinne der Nachhaltigkeit und der Daseinsvorsorge weiter zu verbessern. Dies erfolgt u.a. durch die Beratung von Betrieben und Kommunen zu Mobilitätsthemen, die Stärkung klimafreundlicher Mobilitätsstrategien in der Bauleitplanung, die Erarbeitung von Strategien für eine nachhaltige Mobilität oder auch ganz konkret mit der Umsetzung des landkreisweiten Radverkehrskonzeptes.
Das GIS-Team stellt im Rahmen der auf der Internetseite des Landkreises aufzufindende Funktion Geodaten zahlreiche Anwendungen zur Verfügung, um sich zu verschiedenen Themenfeldern der Kreisverwaltung mithilfe von Karten zu informieren. „Wo gibt es Naturschutzgebiete oder geschützte Biotope?“, „Welcher Bebauungsplan gilt an meiner Wohnadresse?“, „Wann wird meine Straße mit Glasfaser ausgestattet?“, „Wie sieht es mit der Kinderbetreuung und den Standorten von Altenheimen aus?“, „Eignet sich mein Gebäude zur Nutzung von Sonnenenergie?“, „Wo wurde der Eichenprozessionsspinner gesichtet“ sind nur einige Fragen, die mithilfe der intuitiven und in der Bedienung einfach gehaltenen Kartenviewer beantwortet werden können.
Die rege Nachfrage und Nutzung dieses Angebots zeigt sich auch bei den Zugriffszahlen, die in diesem Jahr die Millionenmarke knacken werden: www.landkreis-leer.de/Geodaten.
Der Landkreis Leer wird von den Kommunen im Kreisgebiet und darüber hinaus in Bauleitplanverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dabei werden die vielfältigen, vom Landkreis zu vertretenden Belange, wie insbesondere Natur- und Artenschutz, Boden-, Wasser- und Immissionsschutz, Denkmalpflege und Raumordnung in die gemeindliche Planung eingebracht. Im Rahmen der Genehmigung von der Aufstellung oder der Änderung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden wird die Rechtmäßigkeit der Planungen inklusive der sachgerechten Abwägung der privaten und öffentlichen Belange überprüft.
Daneben werden die Gemeinden in planungsrechtlichen Fragestellungen beraten und über wichtige Rechtsänderungen und Gerichtsurteile informiert.
Die Aufgabe Städtebau sorgt durch seine Tätigkeit für eine sachgerechte und rechtssichere Bauleitplanung der Kommunen und wahrt so die Interessen der Öffentlichkeit an einer gedeihlichen Entwicklung ihrer Heimatgemeinde.
Landkreis Leer
-Der Landrat-
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Pressestelle Landkreis Leer
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