Meldungsdatum: 29.12.2025

Nicht immer und nicht überall: Regelungen fürs Silvester-Feuerwerk in Hanau

Das Jahresende und der Jahreswechsel stehen vor der Tür und damit auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger verzichten aus Rücksicht auf Umwelt, Mitmenschen und lärmempfindliche Tiere freiwillig auf Böller und Raketen. Für alle, die dennoch Feuerwerk abbrennen möchten, weist das Ordnungsamt der Stadt Hanau darauf hin, dass dies ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.

Neben der zeitlichen Beschränkung regelt der bundesweit gültige Paragraph 23, Absatz 1, der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu gehört die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Seit einigen Jahren ist darüber hinaus das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, unter anderem von Fachwerkhäusern, ebenfalls verboten. Das gilt insbesondere in allen Altstadtbereichen.

Das Ordnungsamt der Stadt Hanau weist zudem darauf hin, dass Reste des abgebrannten Feuerwerks im öffentlichen Straßenraum von den Verursachern zu beseitigen sind. In Zusammenarbeit mit der Landespolizei wird die Stadtpolizei Hanau die Einhaltung der genannten Verbote und Regeln kontrollieren und bei Missachtung konsequent ahnden.

Pressekontakt: Julia Oppenländer, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de