Meldungsdatum: 29.12.2025

Auch 2026: Förderprogramm für regenerative Energien

Jetzt im Kalender vormerken: Antragstellung ab 15. April

Auch im Jahr 2026 können die Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger attraktive Förderungen für ihre persönliche Energiewende und mehr Energieunabhängigkeit erhalten. Unterstützt werden unter anderem steckerfertige Photovoltaikanlagen (Stecker-PV-Anlagen) und dazugehörige Batteriespeicher, Inselsolaranlagen für Kleingärten, gemeinschaftliche Solarstromprojekte, regenerative Heizsysteme sowie Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Zudem wird die Weiterbildung zur Fachkraft für Photovoltaik gefördert.

 

Wer eine Förderung beantragen möchte, sollte sich den 15. April 2026 im Kalender vormerken. Ab diesem Tag können online Anträge gestellt werden. Die Zuwendungsrichtlinien, eine Förderübersicht, Antworten auf häufig gestellten Fragen finden sich unter www.braunschweig.de/foerderung-regenerativ. Weitere Fragen zum Förderprozess können per E-Mail an foerderung-umwelt@braunschweig.de oder per Telefon unter 0531/470-6313 gestellt werden. Die Förderkulisse findet sich auch im Anhang dieser Pressemitteilung.

 

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten

 

Steckerfertige PV-Anlagen werden weiterhin mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 200 Euro gefördert, im Falle eines nachzuweisenden Leistungsbezugs von Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG beträgt die Maximalförderung bis zu 350 Euro. Sie kann die Gesamtkosten der Anlage nicht überschreiten.

 

Neu: In 2026 werden erstmalig auch Inselsolaranlagen für Kleingärten und Batteriespeicher für steckerfertige PV-Anlagen gefördert.  Steckerfertige PV-Anlagen sind nur förderfähig, wenn die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters (Nennausgangsscheinleistung VA) einen Wert von 800 VA oder 0,8 kVA nicht übersteigt. Gedrosselte Wechselrichter sind nicht förderfähig. Darüber hinaus ist die installierte Peakleistung der PV-Module auf maximal 960 Watt begrenzt. Stecker-PV-Anlagen, die darüber hinausgehen, können nicht gefördert werden.

 

Ebenfalls neu ist, in Kombination mit weiteren Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Möglichkeit der Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Bei Antragsstellung muss die Lärmminderungsmaßnahme im Angebot ersichtlich sein. Der Standort muss sich in einem von der Stadt Braunschweig im Lärmaktionsplan definierten Lärmschwerpunkt befinden. Die finanzielle Förderung beträgt zusätzliche 25 Prozent der BAfA-Fördersumme gegen Vorlage des Festsetzungsbescheids.

 

Anträge können wie gehabt über das Service-Portal der Stadt Braunschweig (www.service.braunschweig.de) gestellt werden. Dazu wird ein Konto des Bundes (Bund ID) benötigt, welches sich einfach über eine E-Mail-Adresse und ein Passwort einrichten lässt. Nach erfolgter Anmeldung kann dann ab Mittwoch, 15. April 2026 das Antragsformular geöffnet, online ausgefüllt und versendet werden. Suchbegriff ist „Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen“. Unterlagen können direkt hochgeladen werden oder sind innerhalb von zehn Wochen nachzureichen. Es erfolgt keine erneute Aufforderung dazu.

 

Für die steckerfertigen PV-Anlagen werden bei der Antragsstellung keine Unterlagen benötigt, ausgenommen ist der Nachweis für die Bonus-Förderung. Wie bereits in den Vorjahren wird voraussichtlich im März 2026 eine Informationsveranstaltung für Privatpersonen und Handwerksbetriebe zu Förderinhalten und Antragstellung angeboten. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 


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