Meldungsdatum: 07.01.2026

Neues Angebot für Gehörlose

Beratung ist gestartet

Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung erhalten ein spezielles Beratungsangebot: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 9. Oktober eine Kooperation mit dem Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund e.V. (ZfG) in Dortmund beschlossen. Unterschrieben wurde der Vertrag im November, die Beratung startete mit Beginn des neuen Jahres.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lebten im Kreis Unna 1.820 Menschen mit einer anerkannten Hör- oder Sprachbehinderung, darunter 282 Personen mit dem Merkzeichen „Gehörlosigkeit (GL)“. Der Bedarf für ein spezifisches Beratungsangebot wird daher als hoch eingeschätzt.

Im November ist eine Kooperation mit dem Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund e.V. geschlossen worden. „Es verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung hörbehinderter Menschen und übernimmt in Kooperation mit der Stadt Dortmund bereits diese Aufgabe“, so Inklusionsbeauftragte Jennifer Schmandt. Rund 200 Klientinnen und Klienten aus Dortmund werden dort jährlich beraten – mit einem Umfang von etwa 1.255 Beratungsstunden.

Der Vertrag zwischen dem Kreis Unna und dem Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund e.V. läuft zunächst über ein Jahr. Der Kreis finanziert 20 Prozent einer Vollzeitstelle zuzüglich 25 Prozent inklusive Sach- und Verwaltungskosten. Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 19.476,46 Euro, die aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden. Eine Evaluierung des Beratungsbedarfs erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit.

Die Beratung findet ab dem 1. Januar 2026 in den Räumlichkeiten des Zentrums für Gehörlosenkultur in Dortmund statt. Aufgrund der Lage ist die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Unna gewährleistet. Mit der Beratung soll eine bestehende Versorgungslücke geschlossen und die Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderungen verbessert werden.

 

PK | PKU

 

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