Meldungsdatum: 08.01.2026

Wintertipps – Rechte und Pflichten, wenn Eis und Schnee kommen

Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) weist aus gegebenem Anlass auf die Räum- und Streupflicht hin, der auch die Hammer Bürger:innen nachkommen müssen.

In Nächten rund um den Gefrierpunkt oder wenn die ersten Flocken fallen, bedeutet das nicht nur Arbeit für den Winterdienst des ASH. Auch die Hammer:innen müssen mit anpacken und die öffentlichen Gehwege von Schnee und Eis befreien, da die Räum- und Streupflicht in diesem Bereich grundsätzlich auf die Anlieger:innen übertragen ist. Dies gilt auch, wenn der ASH dort normalerweise die Gehwegreinigung im Rahmen der Vollreinigung übernimmt. Falls die Winterdienstpflicht aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst wahrgenommen werden kann, sollten Anlieger:innen eine geeignete Person beauftragen. Bei Pflichtverletzungen können Schadensersatzansprüche bei Unfällen geltend gemacht werden.

Was die konkrete Ausführung betrifft, muss auf Gehwegen ein mindestens ein 1 Meter breiter Bereich frei von Schnee und Eis bleiben, damit Rollstühle und Kinderwagen gefahrlos passieren können. Fehlt ein Gehweg, ist ein 1 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand freizuhalten. Schnee darf nur auf Gehwegen gelagert werden. Gullys sind zudem freizuhalten und Schnee von privaten Grundstücken oder Einfahrten darf weder auf Fahrbahnen noch Gehwegen gelagert werden.

Zum Streuen auf den Gehwegen und den Grundstücken empfiehlt der ASH übrigens Sand oder feinen Splitt. „Diese Mittel sind umweltfreundlich und haben gleichzeitig eine abstumpfende Wirkung. Sie lassen sich auf kleinen Bereichen gut ausbringen und können nach der Glätte wieder zusammengefegt und nochmals verwendet werden“, so Kathrin Saenger, stellvertretende ASH-Betriebsleiterin. Die Nutzung von Streusalz hingegen ist verboten, da es nicht nur Pflanzen und Tiere, sondern auch das Grundwasser und die Umwelt belastet. Dieses Verbot ist auch in der Straßenreinigungssatzung verankert und erlaubt den Einsatz von Salz im privaten Bereich ausdrücklich nur bei besonderen Gefahrenstellen, wie auf Rampen, Treppen und Steigungsstrecken oder bei Eisregen. Auf Baumscheiben und Grünflächen ist der Einsatz von abtauenden Mitteln grundsätzlich verboten.

Selbstverständlich befindet sich an solchen Tagen mit Schnee und Eis auch der ASH im Einsatz, um beispielsweise die Straßen und Radwege zu streuen. Priorisiert behandelt werden hier gefährliche und verkehrswichtige Stellen – etwa an unübersichtlichen Kreuzungen, engen Kurven oder starken Gefällestrecken sowie innerorts verkehrsreiche Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen und Brücken.

Bei Fragen hilft die Service-Hotline des ASH gerne unter der Rufnummer 02381 17 82 82 weiter. Weitere Informationen finden Interessierte auch im Internet unter www.hamm.de/ash.