Meldungsdatum: 09.01.2026
Eine Hundemarke ist in der Stadt Herten weiterhin nicht nötig, um den Besitz des Tieres bei einer Kontrolle zu beweisen. Denn auf Verlangen des Ordnungsamtes der Stadt Herten genügt es, den Personalausweis vorzuzeigen.
Ein weiterer Hinweis an alle Hundebesitzerinnen und -besitzer: In Herten wird in diesem Jahr eine Hundebestandsaufnahme stattfinden. Damit möchte die Stadtverwaltung sicherstellen, dass alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Eine Nichtanmeldung kann gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Herten als ordnungswidrig gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Anmeldung von Hunden bleibt unkompliziert und kann weiterhin online unter www.herten.de erfolgen. Bei Fragen oder Anliegen zu „Hundehaltung“ oder „Hundesteuer“ helfen die zuständigen Mitarbeitenden der Stadt Herten weiter.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de
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