Meldungsdatum: 09.01.2026
In der Städteregion Aachen ist der Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp BTV-8 bestätigt worden. Der Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne, für die das Kreis-Veterinäramt ebenfalls zuständig ist, liegen in der Restriktionszone von 150 Kilometern. Das Veterinäramt unterstützt daher die dringende Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, dass die Halter ihre Tiere dringend gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas und deren Wildformen) übertragen werden kann. Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Seit Oktober 2025 kommt es in Deutschland vermehrt zu Nachweisen des Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8). Nachdem zunächst umliegende Mitgliedstaaten betroffen waren, wurde das Virus inzwischen mehrfach in Baden-Württemberg, Bayern und zuletzt auch im Saarland festgestellt. Mit einer weiteren Ausbreitung nach Norden – und damit auch nach Nordrhein-Westfalen – ist zu rechnen.
Im Falle eines BTV-8-Nachweises wird eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet. Durch einen Ausbruch in der Städteregion Aachen gehören jetzt auch der Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne in diese Zone. Aus dieser Zone dürfen empfängliche Tiere nur unter bestimmten Bedingungen heraus verbracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Ausbruch in einem anderen Bundesland gemeldet wird. Gegen BTV-8 stehen gut wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Um Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und Handelshemmnisse zu vermeiden, empfiehlt das Veterinäramt, die Impfung nicht hinauszuzögern.
Das Ministerium weist darauf hin, dass der Serotyp 3 (BTV-3) nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent ist. Impfungen gegen BTV-3 sollten daher dringend fortgeführt werden, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens bis Mai abgeschlossen sein.
„Wir empfehlen den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die Impfungen gegen BTV-8 und BTV-3 zeitnah durchzuführen. Nur so kann die Gesundheit der Tiere geschützt werden. Die Tierhalter können auf diese Weise auch wirtschaftliche Schäden vermeiden", betont Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts des Kreises Recklinghausen. Er rät Tierhaltern, sich kurzfristig mit ihren Hoftierärzten in Verbindung zu setzen, damit der benötigte Impfstoff bestellt werden kann.
Welche Auflagen für die Restriktionszone und den Transport von Tieren gelten und weitere Informationen finden sich beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen www.lave.nrw.de unter dem Suchbegriff Blauzungenkrankheit.
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