Meldungsdatum: 12.01.2026
Mit einsetzendem Tauwetter entstehen derzeit vermehrt Schneebretter auf Gebäudedächern. Dachlawinen stellen eine erhebliche Gefahr für Passanten dar. Gleiches gilt für herabfallende Eiszapfen. Die Stadtverwaltung erinnert deshalb an die für Hauseigentümer geltenden Bestimmungen.
Grundsätzlich haftet die Eigentümerin oder der Eigentümer des betreffenden Gebäudes für Personen- und Sachschäden, die durch herabfallende Schneebretter oder Eiszapfen verursacht werden. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und der geltenden Regelungen der Stadt Braunschweig zur Sicherstellung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sind die Eigentümer verpflichtet, Schneebretter und Eiszapfen zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Falls der Eigentümer oder eine durch ihn beauftragte Firma sie nicht beseitigen können, muss der Gefahrenbereich unverzüglich fachgerecht abgesperrt werden.
Die Feuerwehr Braunschweig leistet erst Unterstützung und Hilfe, wenn der Gebäudeeigentümer diese Maßnahmen nicht umsetzen kann und es eine Gefährdung für den öffentlichen Verkehrsraum gibt. Der Feuerwehreinsatz ist für den Gebäudeeigentümer kostenpflichtig.
Stadt Braunschweig
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