Meldungsdatum: 16.01.2026

Versand der Hundesteuerbescheide 2026

Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 werden ab dem 16. Januar durch die Kreisstadt Unna verschickt. Die Steuersätze im Stadtgebiet bleiben für das Jahr 2026 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:

Anzahl der Hunde
im Haushalt

Hundesteuer je Hund
pro Jahr

Hundesteuer je Hund
pro Quartal

1 Hund

108,00 €

27,00 €

2 Hunde

120,00 €

30,00 €

3 und mehr Hunde

132,00 €

33,00 €

Bei gefährlichen Hunden gemäß § 3 Landeshundegesetz NRW fällt eine höhere Hundesteuer an. Sie beträgt für einen gefährlichen Hund 408,00 €, für zwei gefährliche Hunde je Hund 450,00 € und bei drei oder mehr gefährlichen Hunden 483,00 € je Hund.

Die Hundesteuer ist vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 506.007 €. Derzeit sind 4.579 Hunde angemeldet, das sind 112 Hunde weniger als im Vorjahr.

Hundesteuermarken werden in der Kreisstadt Unna inzwischen nicht mehr vergeben. Die Überprüfung der Einhaltung der Steuerpflicht erfolgt jedoch anhand der Chipnummern weiterhin. Hunde, die bisher nicht versteuert wurden, sind unverzüglich anzumelden. Unterbleibt die steuerrechtliche Anmeldung, so liegt damit eine Ordnungswidrigkeit vor. Wird dies bei einer Überprüfung festgestellt, kann die Hundesteuer auch rückwirkend festgesetzt und ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit nach der Hundesteuersatzung auferlegt werden.

 

Ansprechpartner*innen

Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Rathauses telefonisch gerne zur Verfügung.

An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden über das Serviceportal (serviceportal.unna.de) entgegengenommen. Anträge können auch im Bürgeramt abgegeben werden.

Im Steueramt sind die zuständigen Sachbearbeiter*innen nach Zuständigkeit entsprechend des Anfangsbuchstabens des Nachnamens wie folgt zu erreichen:

Anfangsbuchstabe A-Ka: Herr Tiede, Tel. (02303) 103-2204

Anfangsbuchstabe Ke-Sch: Frau Irle-Strotmeyer, Tel. (02303) 103-2205

Anfangsbuchstabe Se-Z: Frau Hinz, Tel. (02303) 103-2203

 

Fragen zu den Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. besondere Auflagen, die Hundehalter/innen bestimmter Hunderassen, sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, beantwortet das Ordnungsamt, Frau Lachmuth, unter Tel. (02303) 103-3222.