Nr. 013 Kreis Steinfurt, 15. Januar 2026

Kinderbetreuung im Kreis Steinfurt: Benachrichtigungen für den Kreisjugendamtsbezirk ab Dienstag, 20. Januar

Eltern erhalten Zu- und Absagen über das STEP-Portal

Kreis Steinfurt. Zahlreiche Eltern im Kreis Steinfurt haben ihr Kind über das STEP - Kreis STeinfurt ElternPortal für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege ab August 2026 vorgemerkt. In den meisten Kommunen des Kreisjugendamtsbezirks erhalten die Eltern am Dienstag, 20. Januar, eine Rückmeldung. In Saerbeck erfolgt die Benachrichtigung am Freitag, 23. Januar, in Lengerich und Wettringen am Donnerstag, 29. Januar; die betroffenen Eltern wurden bereits darüber informiert. 

In Greven bekommen die Eltern Ende Januar eine Rückmeldung. In Ibbenbüren erfolgt ab Freitag, 30. Januar, zunächst eine Rückmeldung zu den Vormerkungen für die Kitas und zu einem späteren Zeitpunkt für die der Kindertagespflege. 

In Rheine werden die Zu- und Absagen am Donnerstag, 5. Februar, verschickt. In Emsdetten ist die Rückmeldephase zu den Anmeldungen bereits abgeschlossen.

Die Kita-Leitungen und Fachberatungen der Kindertagespflege versenden die Zu- und Absagen im Laufe des jeweiligen Tages über das Elternportal. Die Eltern bekommen daraufhin eine E-Mail mit dem Hinweis, sich in das STEP-Portal einzuloggen. Dort finden sie eine Zu- oder eine Absage. Im Falle der Zusage haben die Eltern sieben Tage Zeit, um das Angebot über STEP anzunehmen.

Eltern, die ausschließlich Absagen von ihren Wunscheinrichtungen erhalten haben, werden gebeten, erneut im STEP nach freien Plätzen in ihrem Wohnort zu schauen und entsprechende Vormerkungen abzuschicken.

Weitere Informationen zum Verfahren gibt es unter https://step.kreis-steinfurt.de. Bei Fragen rund um das Kreis STeinfurt ElternPortal steht das STEP-Team unter Telefon 02551/69 6400 oder per E-Mail an step@kreis-steinfurt.de zur Verfügung.

Eltern aus den Städten mit einem eigenen Jugendamt (Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine) werden gebeten, sich bei Fragen direkt an das jeweilige Jugendamt zu wenden: