Meldungsdatum: 15.01.2026

Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2026

Ab Freitag, 16. Januar 2026, werden rund 17.500 Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 an Eigentümer*innen in Unna verschickt. Die Bescheide weisen in diesem Jahr eine Besonderheit auf: Die Grundsteuer B wird im Interesse der Steuerpflichtigen für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Laufe der nächsten Wochen mit einem gesonderten Bescheid. Hintergrund ist die derzeit unklare Rechtslage rund um die Hebesatzdifferenzierung für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Die Abbuchung der ausgesetzten Grundsteuer B wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Aufgrund der vorläufigen Aussetzung der Grundsteuer B werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 32,12 Mio. Euro Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2025: rund 50,06 Mio. Euro inklusive Grundsteuer B).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

Grundsteuer A: 0,16 Mio. Euro

Schmutzwassergebühren: 11,01 Mio. Euro

Niederschlagswassergebühren: 13,85 Mio. Euro

Straßenreinigungsgebühren: 0,97 Mio. Euro

Müllabfuhrgebühren: 6,13 Mio. Euro

Summe Gebühren: 31,96 Mio. Euro

 

Weiterhin enthalten die Bescheide einen Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung eines Mietspiegels. Die Teilnahme an der Umfrage ist inzwischen für Vermieter*innen verpflichtend. Nachfragen hierzu sind an den Kreis Unna zu richten.

Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben das Steueramt der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.

Für viele Anliegen können die Bürger*innen das Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen, etwa für die Beantragung und Änderung von Müllgefäßen, die An- und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer, die Erklärung zum Eigentumswechsel oder die Mitteilung von Zählerständen von Brauchwasseranlagen und zur Berücksichtigung von Abzugsmengen.

Bei weitergehenden Fragen, etwa zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln u.ä. berät das Steueramt der Kreisstadt Unna unter folgenden Telefonnummern (Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens):

A - Ka: Tel. (02303) 103 - 2204, Herr Tiede

Ke - Sch: Tel. (02303) 103 - 2205, Frau Irle-Strotmeyer

Se - Z: Tel. (02303) 103 - 2203, Frau Hinz

 

Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:

Tel. (02303) 103 - 7017, Herr Niederheidt

Tel. (02303) 103 - 7016, Frau Hüffer

Tel. (02303) 103 - 7013, Kundendialog

 

Für Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung.

Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Steueramt zu rechnen, was die telefonische Erreichbarkeit des Steueramtes leider stark beeinträchtigt. Für viele Anliegen bietet jedoch auch das Serviceportal der Kreisstadt Unna viele Informationen und Erledigungsmöglichkeiten.

Die Kreisstadt Unna bittet um Verständnis dafür, dass in dieser Zeit nicht alle Anliegen direkt und zeitnah bearbeitet werden können. Auch Mitteilungen, die dem Steueramt erst kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zugegangen sind, befinden sich teilweise noch in der Bearbeitung. Hier wird ebenfalls um Geduld gebeten.