Meldungsdatum: 20.01.2026
Damit gelten in der aufgehobenen Schutzzone ab dem 21. Januar 2026 die mit Allgemeinverfügung vom 28. Dezember 2025 für die Überwachungszone angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Diese sind erschienen im Amtsblatt Nr. 63 vom 29. Dezember. Einzusehen unter www.kreis-unna.de/amtsblatt.
Hintergrund
Die Schutz- und Überwachungszonen wurden nach Ausbrüchen der Aviären Influenza in einem Putenmastbetrieb in Hamm eingerichtet. Der Verlauf der weiterhin bestehenden Überwachungsgebiete, die den Kreis Unna betreffen, kann den Amtsblättern 63/2025, 03/26 und auf der Seite www.kreis-unna.de/schutzzone-gefluegel entnommen werden.
Dort stellt das Kreisveterinäramt auch weitere Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung. Mehr Infos zum Thema sind auch zu finden unter www.kreis-unna.de/gefluegelpest_hamm. PK | PKU
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