Meldungsdatum: 20.01.2026

Geflügelpest in Hamm

Schutzzone aufgehoben

Das Veterinäramt des Kreises Unna hat die am 29. Dezember eingerichtete Schutzzone zum Schutz vor der Geflügelpest mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 03 vom 20. Januar aufgehoben. Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand bleibt weiterhin bestehen. Die bisherige Schutzzone wird Teil der Überwachungszone. Die neuen Regelungen treten am 21. Januar in Kraft.

Damit gelten in der aufgehobenen Schutzzone ab dem 21. Januar 2026 die mit Allgemeinverfügung vom 28. Dezember 2025 für die Überwachungszone angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Diese sind erschienen im Amtsblatt Nr. 63 vom 29. Dezember. Einzusehen unter www.kreis-unna.de/amtsblatt.

Hintergrund

Die Schutz- und Überwachungszonen wurden nach Ausbrüchen der Aviären Influenza in einem Putenmastbetrieb in Hamm eingerichtet. Der Verlauf der weiterhin bestehenden Überwachungsgebiete, die den Kreis Unna betreffen, kann den Amtsblättern 63/2025, 03/26 und auf der Seite www.kreis-unna.de/schutzzone-gefluegel entnommen werden.

Dort stellt das Kreisveterinäramt auch weitere Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung. Mehr Infos zum Thema sind auch zu finden unter www.kreis-unna.de/gefluegelpest_hamm. PK | PKU

Pressekontakt: Lea Malzer | Fon 02303 27-1713 | E-Mail lea.malzer@kreis-unna.de