Meldungsdatum: 26.01.2026
Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass er nicht für die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig ist. Zuletzt waren mehrere Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern bei der Kreisverwaltung eingegangen.
Ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten ist grundsätzlich bei der jeweils zuständigen Meldebehörde – in diesem Fall bei den Städten – einzulegen. Für den Bereich Bundeswehr gilt die Widerspruchsregelung seit dem 1. Januar jedoch nicht mehr. Heißt: Für die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist kein Widerspruch möglich. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG), das Ende des letzten Jahres verabschiedet wurde und zum 1. Januar in Kraft getreten ist.
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