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Cuxhaven, 22. Januar 2026
Cuxhavener Beherbergungs- und Ferienwohnkonzept: So geht es weiter

In der vergangenen Sitzung des Rates der Stadt Cuxhaven am 4. Dezember 2025 wurde über das sogenannte Beherbergungs- und Ferienwohnkonzept beraten. Dabei handelte es sich um einen wichtigen Meilenstein dieses Vorhabens. Es wurde eine Anlage des Konzeptes beschlossen, die wichtige Aussagen darüber enthält, in welchen Gebieten der Stadt perspektivisch Ferienwohnnutzungen denkbar sind und wo nicht. Gerade diese Fragestellung wurde in den vergangenen Monaten gewissenhaft abgewogen und einzelne Stadtgebiete wurden vor dem Hintergrund dieser Fragestellung noch einmal genauer analysiert.

Das eigentliche Beherbergungs- und Ferienwohnkonzept ist damit aber noch nicht final beschlossen. Auf Grundlage dieser Gebietskulissen ist nunmehr eine Fortschreibung des Ferienwohnkonzeptes erforderlich. Daran wird gegenwärtig gearbeitet. Das vollständige Beherbergungs- und Ferienwohnkonzept soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 dem Rat der Stadt Cuxhaven zur Entscheidung vorgelegt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem Beherbergungs- und Ferienwohnkonzept um eine sogenannte informelle Planung handelt. Das bedeutet, dass darin Ziele und Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der FeWo-Angebote in Cuxhaven formuliert werden. Aus dem Konzept selbst ergeben sich noch keine direkten Rechte oder Pflichten.

Erst durch spätere Änderungen oder Anpassungen von Bebauungsplänen wird verbindlich festgelegt, in welchen Bereichen Ferienwohnungen künftig zulässig oder ausgeschlossen sind. Bis zu solchen Entscheidungen gelten weiterhin die bestehenden rechtlichen Regelungen.

Der Rat der Stadt Cuxhaven wird die Öffentlichkeit auch weiterhin transparent über den Fortgang des Verfahrens informieren.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)

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