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Meldungsdatum: 23.01.2026

Zahl der Anträge bei Schwerbehinderung im Kreis Borken weiterhin auf Rekordniveau

Rund 12.500 Verfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung auch im Jahr 2025

12.481 Feststellungsverfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) waren 2025 beim Kreis Borken zu bearbeiten. Dies ist zusammen mit dem Jahr 2024 die höchste Fallzahl seit Übernahme der Aufgabe durch den Kreis Borken im Jahr 2008. Im Vorjahr 2024 waren es 12.473 Vorgänge.

Bei den Verfahren aus 2025 handelt es sich um 4.368 Erstanträge, 4.170 Änderungsanträge, 1.971 Nachprüfungen durch das Amt, 1.756 Widersprüche und 216 Klageverfahren. Die Bearbeitungsdauer der Verfahren liegt bei knapp drei Monaten. 2025 lag die Schwerbehindertenquote im Kreis Borken bei 10,6 Prozent. 2024 war es eine Quote von 10,3 Prozent. Die Quote bildet den Anteil der Menschen mit einem GdB von mindestens 50 mit gültigem Ausweis an der Einwohnerschaft ab.

Hinweis:

Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die Menschen mit Behinderung unmittelbar infolge ihrer Behinderung entstehen, kann von der Finanzverwaltung ein Pauschbetrag vom Einkommen abgezogen werden. Der Nachweis der Schwerbehinderung konnte bislang durch Vorlage einer Papierbescheinigung erfolgen. Für Feststellungsbescheide, die ab dem Stichtag 01.01.2026 erteilt werden, können Steuervorteile in diesen Fällen nicht länger durch Vorlage der oben genannten Papierbescheinigung geltend gemacht werden. An die Stelle des bisherigen Verfahrens tritt die elektronische Mitteilung der relevanten Feststellungsdaten an das Finanzamt. Das Einverständnis zur Übermittlung der Feststellungsdaten an die Finanzverwaltung und die Steueridentifikationsnummer werden explizit im Papierantrag bzw. im Online-Antrag erfragt. Es ist daher nicht erforderlich, für Feststellungen, die vor dem 01.01.2026 getroffen wurden, die Steueridentifikationsnummer einzeln mitzuteilen.

Weitere Informationen zum Thema Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter https://www.kreis-borken.de/schwerbehinderung

Pressekontakt: Ellen Bulten 02861 / 681-2431


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Wappen des Kreises Borken

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