Meldungsdatum: 02.02.2026
(pen) Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können beim Ennepe-Ruhr-Kreis finanzielle Unterstützung beantragen. Ansprechpartner für das so genannte Schüler-BAföG ist die Kreisverwaltung. Der finanzielle Clou: Anders als beim Studierenden-BAföG wird die Förderung vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
„Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln, sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderfähig. Die gymnasiale Oberstufe hingegen grundsätzlich nicht“, erläutert Pia Schäfer, zuständige Sachgebietsleiterin im Schwelmer Kreishaus.
Entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist in erster Linie die gewählte Ausbildung. Darüber hinaus beeinflussen mehrere Faktoren die Höhe der Förderung, darunter Einkommen und Vermögen der Antragstellerinnen und Antragsteller, das Einkommen der Eltern sowie die Frage, ob die Auszubildenden noch im elterlichen Haushalt leben. Die monatlichen Fördersätze liegen aktuell zwischen 275 und 775 Euro.
2025 profitierten 208 Frauen und Männer, ihnen wurden aus Bundesmitteln rund 1,27 Millionen Euro überwiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang von 24.000 Euro. In den Jahren 2022 und 2023 hatte die Auszahlungssumme noch jeweils bei 1,5 Millionen Euro gelegen.
„Auffällig“, so Judith Volk, Teamkoordinatorin BaföG, „war in 2025 der Anstieg der Nachzahlungen. Ursache dafür sind häufig unvollständig eingereichte Anträge. Dies macht es nötig, Unterlagen nachzufordern und verzögert das Bearbeiten und Auszahlen.“
Dank eines neuen Online-Verfahrens, das in Nordrhein-Westfalen ab Mai eingesetzt wird, soll der Zugang zu Schüler-BaföG zukünftig einfacher und schneller sein. Anlaufstelle hierfür ist die Internetseite www.bafoeg-digital.de. Wer sie nutzen möchte, benötigt eine BundID – also das Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen.
„Alternativ“, so Volk, „bleibt es möglich, die Antragsunterlagen bei der Kreisverwaltung einzureichen. Egal, für welchen Weg sich entschieden wird, entscheidend ist es, möglichst frühzeitig und umfassend alle Unterlagen zusammenzustellen und einzureichen.“
Wissenswertes über das Schüler-BaföG findet sich unter www.bafoeg.de. Für eine telefonische Beratung stehen die Beschäftigten des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr zur Verfügung.
Erreichbar sind sie unter den Telefonnummern 02336/93 2217 und 02336/93 2256. Alternativ können Nachrichten sowie Terminanfragen für eine Beratung an bafoeg@en-kreis.de gesandt werden.
Stichwort weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem Schüler-BAföG gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren, und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden Ansprechpersonen zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Aufstiegs-BAföG geht, lohnt ein Besuch der Seite www.aufstiegs-bafoeg.de.
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