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Meldungsdatum: 02.02.2026

Wie kann die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes „gestemmt“ werden?

Kostenloser Online-Vortrag des Kreises Borken mit Referentin Ruth Weddeling am Dienstag, 10. Februar 2026

Ein Umzug in ein Pflegeheim wirft für viele Angehörige grundlegende Fragen auf: Wann wird ein Heimplatz notwendig? Wer trägt die Kosten? Was bedeutet das finanziell für die Familie? Antworten darauf gibt Ruth Weddeling, Leiterin der Fachabteilung Pflege und WTG-Behörde (ehemalige „Heimaufsicht“) des Kreises Borken, in einem kostenlosen Online-Vortrag zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes am Dienstag, 10. Februar 2026, von 19 bis 20 Uhr. Die Veranstaltung läuft über die Plattform Zoom.

Wenn eine pflegebedürftige Person trotz Unterstützung durch Angehörige und ambulanter Hilfen nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, ist häufig der Umzug in ein Pflegeheim notwendig. „Dies ist dann eine große Veränderung für die pflegebedürftige Person und auch für die Angehörigen“, weiß Gudula Decking, Koordinatorin der Pflegeberatung im Kreis Borken. Die Kosten für die „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ in einem Pflegeheim sind zudem hoch und übersteigen meist die Ausgaben, die bei ambulanter Pflege und Betreuung zuhause entstehen. Im Vortrag wird unter anderem erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen, was mit der Rente und dem Vermögen der pflegebedürftigen Person geschieht und ob ihre Kinder finanziell herangezogen werden.

Dem kostenlosen Vortrag kann ohne vorherige Anmeldung unter folgendem Link beigetreten werden:
www.kreis-borken.de/pflege-vortrag 
Meeting-ID: 923 767 40948
Kenncode: rV9Hb2

Eine Auflistung aller Pflegeheime im Kreis Borken ist im Internet unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.

Zum Hintergrund:
Im Kreis Borken stehen aktuell 47 Pflegeheime mit rund 3.300 Plätzen zur Verfügung. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen können eine Auswahl (auch außerhalb des Kreisgebiets) treffen, allerdings ist die Nachfrage sehr groß. Bei der Wahl ist zu berücksichtigen, dass jedes Heim unterschiedlich hohe Kosten veranschlagt.

Betreiber und Träger der Pflegeheime im Kreis Borken sind beispielsweise konfessionelle Gesellschaften, private Anbieter und Wohlfahrtsverbände. Die Qualitätsprüfungen erfolgen sowohl durch den Medizinischen Dienst als auch durch die WTG-Behörde („Heimaufsicht“) des Kreises Borken.

Pressekontakt: Ellen Bulten 02861 / 681-2431


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Referentin Ruth Weddeling

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Referentin Ruth Weddeling