Meldungsdatum: 03.02.2026
Anlässlich der bis zum 15. März stattfindenden Wahl des Seniorenbeirates weist das Wahlamt der Stadt Iserlohn darauf hin, dass nach § 4 der entsprechenden Wahlordnung nur die Personen wählen dürfen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und über einen entsprechenden Wahlschein verfügen.
Das Wählerverzeichnis wurde erstellt und liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 9. Februar, bis Freitag, 13. Februar, beim Wahlamt der Stadt Iserlohn im Stadthaus Dröscheder Feld, Max-Planck-Straße 5 b, aus. Die Öffnungszeiten sind Montag und Dienstag jeweils von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 15.30 Uhr, Donnerstag und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens jedoch bis Freitag, 13. Februar, 12 Uhr, bei der oben genannten Stelle Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 13. Februar ihre Briefwahlunterlagen.
Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
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