Meldungsdatum: 10.02.2026
Traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltungen sind auch in diesem Jahr wieder möglich, aber genehmigungspflichtig. Erste Anfragen sind bereits beim städtischen Ordnungsamt eingegangen. Organisatoren oder Vereine können noch bis Dienstag, 24. März, einen Antrag stellen.
Die Regularien sehen vor, dass eine Genehmigung nur dann erteilt wird, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Sie dürfen nur in der Zeit von Karsamstag (4. April) bis Ostermontag (6. April) abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, ist es nicht gestattet, sie vor 17 Uhr zu entzünden, und die Feuer müssen um 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden und die Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen wie beispielsweise Lack, Farbe oder Folie. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Das Brennmaterial sollte möglichst großflächig gelagert werden, um das Einnisten von Kleintieren zu verhindern. Es besteht zudem die Pflicht, das Material vor dem Abbrennen umzuschichten.
Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Daher sollten Grünabfälle in Privatgärten erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege, wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr, entsorgt werden.
Die Anträge für Osterfeuer sind schriftlich mit einer genauen Angabe zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, 58634 Iserlohn, einzureichen. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die vor Ort angesprochen und telefonisch erreicht werden kann. Die Gebühr für das Osterfeuer beträgt 75 Euro und 135 Euro inklusive einer Genehmigung für einen begleitenden Alkoholausschank.
Ansprechpartner für weitere Informationen ist Thomas Johannsen unter der Rufnummer 02371 217-1617. Das Antragsformular finden Interessierte auch auf der Internetseite der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de/rathaus-politik/rathaus/alle-dienstleistungen/osterfeuer.
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