Meldungsdatum: 05.02.2026
Wie konsequent halten sich Einzelhändler im Landkreis Leer an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes? Dieser Frage ging eine Jugendschutzkontrolle nach, die am 03. Februar 2026 im Landkreis Leer durchgeführt wurde.
Während der Maßnahme wurden acht Verkaufsstellen durch die Polizei Leer/ Emden sowie die Jugendbeauftragte des Landkreises Leer überprüft. Im Fokus stand der Verkauf von Vapes sowie Lachgas-Kartuschen an Minderjährige. Unterstützt wurde die Kontrolle durch einen 16-jährigen Testkäufer, der gezielt versuchte, entsprechende Produkte zu erwerben.
Dabei kam es zu drei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. In diesen Fällen erhielt der Minderjährige die Waren ohne ordnungsgemäße Ausweiskontrolle. Als Begründung gaben Mitarbeitende unter anderem an, der Jugendliche habe älter gewirkt oder der Ausweis sei nicht sorgfältig geprüft worden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Ordnungsamt des Landkreises Leer eingeleitet.
Der Schwerpunkt der Kontrolle lag auf der Prävention. Ziel ist es, das Verantwortungsbewusstsein der Verkaufsstellen zu stärken und den Jugendschutz konsequent durchzusetzen.
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