Nr. 36 Kreis Steinfurt, 05. Februar 2026
Kreis Steinfurt. An den Karnevalstagen gelten bei der Kreisverwaltung Steinfurt geänderte Öffnungszeiten. So sind die Dienststellen am 11. Februar (Mittwoch) ab 15 Uhr geschlossen. Tags darauf, an Weiberfastnacht (12. Februar), gelten die gewohnten Öffnungszeiten. Am Rosenmontag (16. Februar) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kreishaus von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Abweichend hiervon öffnen die Kfz-Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine und Tecklenburg sowie die Führerscheinstelle des Kreises am 11. Februar – wie jeden Mittwoch – bis 12 Uhr. Rosenmontag sind die Zulassungsstellen von 7.30 bis 11 Uhr besetzt, die Führerscheinstelle in Steinfurt ist von 8.30 bis 11 Uhr für Besucherinnen und Besucher zugänglich. Grundsätzlich ist für den persönlichen Besuch der Zulassungsstellen sowie der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt eine Terminvereinbarung unter https://termine.kreis-steinfurt.de notwendig.
Zahlreiche Angelegenheiten der Zulassungsstelle können rund um die Uhr und unabhängig von Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen über das Online-Angebot „iKfz“ erledigt werden. Auch viele weitere Leistungen aus anderen Verwaltungsbereichen sind über die Funktion „Online-Dienste“ der Kreisverwaltung Steinfurt bequem von zuhause aus zu beantragen. Eine Übersicht und weitere Informationen gibt es online unter www.kreis-steinfurt.de/onlinedienste.
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