Meldungsdatum: 09.02.2026
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Nordrhein-Westfalen stufenweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in der Grundschule. Die Stadt Mönchengladbach bereitet die Umsetzung organisatorisch und strukturell vor. Für Oberbürgermeister Felix Heinrichs gibt es dabei zunächst zwei zentrale Botschaften: „Wir werden für alle Kinder, die diesen Anspruch haben, auch einen Platz anbieten. Außerdem können alle Kinder, die aktuell bereits in der OGS sind oder einen Betreuungsplatz haben, diesen auch behalten. Das ist ein zentraler Baustein für Bildungsgerechtigkeit, Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Ausbau ist damit nicht nur Pflicht, sondern eine Investition in Kinder und Familien.“
Für die Stadt bedeutet dies gemeinsam mit den Schulen einen wahren Kraftakt. Denn ab dem kommenden Schuljahr werden erstmals an allen Grundschulstandorten entsprechende Angebote vorgehalten. Allein für das Schuljahr 2026/27 werden rund 1.310 Plätze neu geschaffen. „Wir haben mit den Schulen und der Schulaufsicht gesprochen. Für alle wird es eine Herausforderung. Aber ich bin dankbar, dass alle die Bereitschaft signalisiert haben, es gemeinsam für die Kinder und ihre Familien anzupacken“, sagt die Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport, Christiane Schüßler, und dankt für das Engagement. „Dies bedeutet sicher für einige eine Umstellung und es heißt zunächst, enger zusammenzurücken. Langfristig werden aber alle von einem ganztägigen Bildungsangebot profitieren.“
Für Heinrichs und Schüßler ist es dabei auch wichtig, dass Kinder, die aktuell beispielsweise in der Übermittagsbetreuung sind, weiterhin ein Betreuungsangebot erhalten sollen: „Alle, die hier bereits betreut werden, können dies entweder fortsetzen oder einen OGS-Platz erhalten.“
Alle Plätze sind mit Kosten verbunden. In diesem Zusammenhang hofft die Stadt auf mehr finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und beteiligt sich an einer Klage des Deutschen Städtetages. „Es gibt zwar weiterhin eine Landesförderung pro Platz, doch auch nach Abzug dieser Mittel und der Elternbeiträge kostet uns als Stadt jeder OGS-Platz monatlich rund 1.000 Euro“, erläutert Heinrichs. „Es kann nicht sein, dass Kommunen einen vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch ohne zusätzliche, stetige und verlässliche finanzielle Unterstützung umsetzen müssen.“
Dennoch strebt die Stadt zunächst auch ohne diese zusätzliche Unterstützung an, sowohl den Rechtsanspruch umzusetzen als auch alle bestehenden Plätze zu sichern. Eine endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt am 4. März.
Informationen und Fakten im Überblick:
Worum geht es?
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in NRW stufenweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in der Primarstufe. Die Stadt Mönchengladbach bereitet die Umsetzung organisatorisch und strukturell vor und bringt dazu eine Beratungsvorlage in die politischen Gremien ein.
Bisherige Entwicklung & Ausbau-Dynamik (kurz)
Einordnung / Herausforderung:
Meilenstein:
Ab 2026 gibt es erstmals an allen Grundschul(teil-)standorten in Mönchengladbach ein OGS-Angebot.
Bauliche Umsetzung:
Viele Räume werden multifunktional nutzbar gemacht; bauliche Maßnahmen betreffen vor allem Küchen-/Mensa-Kapazitäten (2026 voraussichtlich rund zehn Maßnahmen bis Herbst abgeschlossen).
Zielsetzungen / Kernzusagen der Stadt
Ganztagsplatz für alle Erstklässler*innen auf Wunsch
Jedes Kind in der 1. Klasse erhält ab 2026/27 auf Wunsch einen OGS-Platz an seiner Schule – als Umsetzung des Rechtsanspruchs und als Beitrag zur Chancengerechtigkeit und Familienpolitik.
Bestandsschutz
Kein Kind, das bereits heute in der OGS ist, verliert seinen Platz – das gilt für Kinder in Klasse 2 bis 4.
Übergangslösung Alternative Betreuung
Kostenpflichtige Betreuungsangebote durch Dritte werden zum Schuljahr 2026/27 eingestellt. Für „Bestandskinder“ wird in den Randzeiten eine Übergangslösung an der Schule organisiert – kostenfrei und auslaufend bis spätestens 2029/30.
Weiter investieren / Plätze schaffen
Die Stadt investiert weiter in den Ganztag und nutzt Fördermittel sowie das Sondervermögen, um zusätzliche Plätze und die benötigten Raumkapazitäten zu schaffen. Beteiligung an Klage des Städtetages Die Stadt beteiligt sich an der Klage des Deutschen Städtetages gegen das Land NRW. Das bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Landesausführungsgesetz muss umgesetzt werden, damit bei einem Rechtsanspruch auf Betreuung eine faire Kostenverteilung zwischen Bund, Land und Kommune erzielt wird. Die Kosten können nicht durch die Kommunen alleine getragen werden – die Offene Ganztagsschule ist schon von Beginn an unterfinanziert.
Einheitliches System
Die Betreuung in der Grundschulzeit wird vereinheitlicht: keine unterschiedlichen Systeme und Kostenstrukturen mehr.
Was ändert sich organisatorisch?
Alternative Betreuung („ÜMI“) – Übergang bis 2029/30
Für bisher kostenpflichtig betreute Kinder (bis 14 Uhr) wird ein Wechsel in eine kostenfreie Übermittagsbetreuung bis 2029/30 oder kostenpflichtig bis 15 Uhr in die OGS angeboten (ca. 400–450 Kinder).
Warum ist das strategisch wichtig? (kurz)
Ganztag ist ein zentraler Baustein für Bildungsgerechtigkeit, Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Ausbau ist damit nicht nur Pflicht, sondern eine Investition in Kinder und Familien.
Zahlen & Prognose (2026/27 – kompakt)
Finanzierung (Kurzüberblick)
Abzüglich der Fördermittel des Landes und der zu erwartenden Elternbeiträge verleibt ein Mehraufwand im Haushaltsjahr 2026 von ca. 414.000 Euro für die Einrichtung der Plätze und ca 560.000 Euro für die multifunktionale Herrichtung der Räume.
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