Meldungsdatum: 12.02.2026
Münster (SMS) Von der Art einer Heizungsanlage hängen Wohnkomfort, Heizkosten und Umweltbelastungen ab. Bei neu installierten Heizung ist der Einsatz einer klimafreundlichen Technologie in manchen Fällen bereits seit 2024 Pflicht. So dürfen etwa in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Seit 2026 gelten zudem strengere Geräuschanforderungen für außen aufgestellte Wärmepumpen, wenn sie staatlich gefördert werden.
Informationen zu Anforderungen und Förderprogrammen gibt die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale in der nächsten Energiesprechstunde im Haus der Nachhaltigkeit an der Hammer Straße 1. Die Beratung im Auftrag der Stabsstelle Klima findet am Dienstag, 17. Februar, zwischen 9 und 17 Uhr nach vorheriger Terminbuchung (www.stadt-muenster.de/termine) sowie am Mittwoch, 18. Februar, von 14 bis 17 Uhr als offene Sprechstunde ohne Voranmeldung statt.
Stadt Münster - Amt für Kommunikation
Tel.: 0251 / 492 1301
www.stadt-muenster.de/kommunikation/
kommunikation@stadt-muenster.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Münster" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.