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Leverkusen, 01. Februar 1999

Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes Leverkusen – Wiesdorf

Übergangsregelung für die Bezirke E, F, G und A

Wie bereits berichtet mußte aufgrund eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin zur Parkraumbewirtschaftung das bisherige Parkraumkonzept überarbeitet werden. Diese Änderungen hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 23. November vergangenen Jahres beschlossen.

Für die Bezirke E, F, G und A ergeben sich in der Übergangszeit keine Änderungen. Die Anwohnerparkausweise behalten somit bis 28. Februar ihre Gültigkeit. In den nächsten Tagen werden jedoch die neuen Parkausweise für die Bezirke E, F, G und A an alle Anwohner, die den vollständig ausgefüllten Antrag zurückgeschickt haben und die Gebühr von 60,00 DM entrichtet haben, versandt.

Alle Anwohner im Bezirk B, die einen Anwohnerausweis besitzen, erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit unaufgefordert einen Antrag.

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