Nr. 047 Kreis Steinfurt, 18. Februar 2026
Kreis Steinfurt. Größere Rückschnitte oder Rodungen von Gehölzen, Hecken, Schilf etc. müssen bis zum 28. Februar abgeschlossen sein. Vom 1. März bis zum 30. September gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ruhephase für diese Lebensräume, damit Vögel und andere Kleintiere ihre Jungen ungestört aufziehen können. Einem ganzjährigen Schutz unterliegen Bäume mit Höhlen oder Spalten. Diese sind wichtige Schlaf- und Brutplätze für beispielsweise Fledermäuse und Vögel. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt hin.
Ein rechtzeitiger Abschluss der Arbeiten hilft, Nester zu bewahren und Tierleben zu schützen. Denn wenn die Tage länger werden, suchen Rotkehlchen, Zaunkönig und Co. schon nach sicheren Brutplätzen. Auch Eichhörnchen sind auf dichte Hecken, Gebüsche und Bäume als ungestörte Kinderstube angewiesen.
Eine schonende Formpflege darf gegebenenfalls auch im Sommer erfolgen. Vor dem Griff zur Schere ist jedoch eine Kontrolle wichtig, ob sich bereits ein Nest in den Zweigen versteckt. Auf brütende Vögel muss Rücksicht genommen werden.
Die Schonzeit ist in freier Landschaft und Siedlungen zu beachten. Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, dürfen Bäume und Gehölze entfernt werden. Wer Maßnahmen plant, sollte einen Blick in die örtliche Baumschutzsatzung werfen oder bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen. Generell gilt: Bäume in Privatgärten dürfen nur gefällt oder stark beschnitten werden, wenn dadurch keine Tiere zu Schaden kommen.
Fragen zum Gehölzrückschnitt beantworten Christian Schliemann unter der Telefonnummer 02551 691430 und Stefan Kölker unter der Telefonnummer 02551 691431.
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