Meldungsdatum: 24.02.2026
„Das Gutachten bestätigt, was wir seit Monaten kritisieren: Die Herleitung der amtlichen Einwohnerzahl ist für Kommunen nicht nachvollziehbar. Wenn eine Entscheidung jährlich wiederkehrende Einnahmeausfälle in Millionenhöhe bei Landeszuweisungen auslösen kann, muss sie transparent, prüfbar und sauber begründet sein“, so Dr. Maximilian Bieri, Bürgermeister der Stadt Hanau, der sich in Absprache mit Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Stadträtin Isabelle Hemsley dem „Fall Zensus“ angenommen hat.
Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) hatte im Sommer 2024 die Ergebnisse des Zensus 2022 veröffentlicht, nach denen für Hanau zum Stichtag 15. Mai 2022 eine wesentlich geringere Einwohnerzahl festgestellt wurde. Nach dem Zensus 2022 würden zum Stichtag 15. Mai 2022 genau 6.675 Menschen weniger in Hanau leben als nach der Fortschreibung des Zensus 2011 auf der Grundlage der Einwohnermeldedaten der Stadt Hanau. Die Stadt hatte dem HSL Gespräche angeboten, Fragen gestellt und gegen den zugestellten Bescheid Widerspruch eingelegt und klagt nun vorm Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Zurzeit erarbeitet die Stadt Hanau intensiv an der Klagebegründung.
Grundlage der Klage-Begründung wird unter anderem das Gutachten sein, das von 279 Kommunen in Auftrag gegeben wurde und erhebliche methodische Mängel bei Konzeption und Durchführung des Zensus 2022 aufzeigt. „Die statistische Reduzierung unserer Einwohnerzahl akzeptieren wir nicht. Das nun vorliegende Gutachten bestärkt uns darin, unsere Einwände auch juristisch weiter zu verfolgen“, sagte Dr. Bieri am heutigen Dienstag bei einer Pressekonferenz, an der auch Prof. Dr. Rainer Schnell teilnahm, der die Stadt Hanau in dem aktuellen Zensus-Fall von Beginn an unterstützt. Er hat das etwa 100 Seiten starke Gutachten im zweiten Halbjahr 2025 gemeinsam mit Prof. Dr. Rainer Lenz und Dipl.-Volkswirt Rolf Schmidt erarbeitet. Die Dokumentation des Zensus ist nach Auffassung der Gutachter gravierend unvollständig, legt weder Berechnungsprogramme noch Zwischenschritte oder sogenannte „Paradaten“ offen. Die Ergebnisse wären dadurch nicht unabhängig überprüfbar oder reproduzierbar.
„Es geht hier nicht um ein statistisches Detail oder belanglose Erbsenzählerei. Es geht um die Grundlage unserer Arbeit für die Stadt und um Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen. Darum gehen wir konsequent den Rechtsweg. So wie ein Bürger zu Recht erwarten darf, dass ein belastender Bescheid nachvollziehbar begründet ist, erst recht, wenn er viel Geld kostet, muss das auch für unsere Stadt mit ihren mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern gelten“, so Dr. Bieri.
„Nach wissenschaftlichen Standards müssen Daten zugänglich, verständlich, überprüfbar und nutzbar sein. Wenn, wie die Gutachter feststellen, zentrale Schritte nicht offengelegt werden, ist eine unabhängige Prüfung praktisch nicht möglich. Genau das ist bei einer amtlichen Zahl mit so weitreichenden Folgen nicht hinnehmbar“, so Dr. Bieri.
„Die amtliche Einwohnerzahl ist Grundlage zentraler Finanzzuweisungen. Statistische Ungenauigkeiten oder fehlende Nachvollziehbarkeit können für Hanau zu jährlich wiederkehrenden Einnahmeausfällen in Millionenhöhe führen. Das können wir nicht akzeptieren“, stellt Oberbürgermeister Claus Kaminsky klar.
Stadträtin Isabelle Hemsley hat volles Vertrauen in die Daten des Hanauer Einwohnermeldeamtes und sagt: „Diese Zensuszahlen können nicht richtig sein, denn neben unserem Einwohnermeldeamt haben wir weitere plausible Kennziffern aus unserer Verwaltung: Allein die 12.400 zusätzlichen Mülltonnen seit 2011, die sich niemand zum Spaß vor die Haustür stellt, zeigen, dass wir mehr sind, als das Landesamt schätzt, hochrechnet und veröffentlicht hat.“ Denn auch die Entwicklungen bei Wasserverbrauch, Fahrzeugbestand und anderen Indikatoren gingen in dieselbe Richtung.
Bürgermeister Dr. Bieri ergänzt dazu: „Wenn wir uns bei der Planung nach dem Zensus statt nach unseren Einwohnermeldedaten richten würden, hätte das ganz konkrete Folgen: Allein bei den 3- bis 6-Jährigen müssten wir rechnerisch mit rund 400 weniger Kindern planen, obwohl diese Plätze im echten Leben nachgefragt werden. Unsere Kitas und Schulen zeigen täglich: Diese Kinder gibt es wirklich.“
Zentraler Kritikpunkt ist die mangelnde Nachvollziehbarkeit und unzureichende Dokumentation der Berechnungsgrundlagen. Die Stadt Hanau bemängelt, dass weder die methodischen Details noch die verwendeten Hochrechnungsmodelle transparent offengelegt wurden. Auch das nun vorliegende Gutachten bestätigt diese Defizite ausdrücklich. Aus Sicht der Stadt ist dies rechtlich bedeutsam, da Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar begründet sein müssen, insbesondere, wenn sie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
„Grundsätzlich stellt Hanau das Recht des Staates, einen Zensus durchzuführen, nicht in Frage“, so Dr. Bieri. Die Durchführung müsse jedoch den gesetzlichen Vorgaben des Zensusgesetzes 2022 sowie anerkannten wissenschaftlichen Standards entsprechen. „Wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet oder wurden bei der Durchführung anerkannte methodische Standards nicht eingehalten, so ist die Rechtmäßigkeit des Zensus in Frage zu stellen“, so Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting, der zurzeit die Klagebegründung für die Stadt Hanau im Verwaltungsgerichtsverfahren erarbeitet.
Für Hanau wären die Auswirkungen erheblich: Die amtliche Einwohnerzahl ist maßgeblich für zahlreiche Finanzzuweisungen. Statistische Ungenauigkeiten können daher gravierende finanzielle Konsequenzen für Städte haben und berühren das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht. Ziel bleibt es, die rechtliche Relevanz der festgestellten methodischen Mängel darzulegen.
„Es geht um Transparenz und um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und darum, dass eine Hochrechnung, die so weitreichende Konsequenzen hat, auf einer belastbaren und überprüfbaren Grundlage steht“, so Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri.
Pressekontakt: Dominik Kuhn, Telefon 06181 / 3000 6069
Bei einer Pressekonferenz im Hanauer Rathaus stellte Prof. Dr. Rainer Schnell (li.) Ergebnisse des Gutachten vor, das 279 Gemeinden in Auftrag gegeben hatten und auch der Stadt Hanau recht gibt. Auf dem Foto von links weiter neben Prof. Schnell Hanaus Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, Oberbürgermeister Claus Kaminsky, Stadträtin Isabelle Hemsley und Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting.
Bei einer Pressekonferenz im Hanauer Rathaus stellte Prof. Dr. Rainer Schnell (li.) Ergebnisse des Gutachten vor, das 279 Gemeinden in Auftrag gegeben hatten und auch der Stadt Hanau recht gibt. Auf dem Foto von links weiter neben Prof. Schnell Hanaus Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, Oberbürgermeister Claus Kaminsky, Stadträtin Isabelle Hemsley und Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting.
Die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit ist laut Gutachten unzureichend: 279 Gemeinden hatten es in Auftrag gegeben, es gibt auch der Stadt Hanau recht. Bei der Presskonferenz im Hanauer Rathaus von links Prof. Dr. Rainer Schnell, Hanaus Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, Oberbürgermeister Claus Kaminsky, Stadträtin Isabelle Hemsley und Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting.
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