Nr. 049 Kreis Steinfurt, 25. Februar 2026

Kreis Steinfurt startet Förderprogramm zum Gelegeschutz von Feldvogelarten

Ab Frühjahr finanzielle Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt erweitert sein Engagement zum Schutz bedrohter Feldvogelarten und wirbt aktuell mit einer ab dem Frühjahr 2026 angebotenen Gelegeschutzprämie. Im Kreis Steinfurt gibt es noch bedeutende Vorkommen bedrohter Feldvogelarten wie Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe. Ihre Bestände sind stark unter Druck. Daher intensiviert die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt im Rahmen der Biodiversitätsstrategie seine Maßnahmen zum Schutz dieser Arten.

Das Förderprogramm richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte, die für ihre Achtsamkeit und das Umfahren der oft schwer zu entdeckenden Nester belohnt werden sollen und so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser auch auf bewirtschafteten Flächen unserer Kulturlandschaft angewiesenen Arten leisten.

Die Gelegeschutzprämie ist ein ergänzender Baustein zu den bereits in 2025 durch Kreismittel geförderten „Feldvogelinseln im Wintergetreide”. Diese neuen, kreiseigenen Förderangebote stellen ergänzend zum Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ des NRW-Umweltministerium, eine effektive Möglichkeit dar, die Vorkommen der bedrohten Feldvögel zu schützen.

Konkret ist der Gelegeschutz wie folgt vorgesehen:

Art

Aussparung bei den
Bewirtschaftungsgängen

Brut ab …

Förderhöhe
(€/ Gelege)

Kiebitz

2 m (vor und hinter Nest)

März

100 

Brachvogel* (Acker)

2 m (vor und hinter Nest)

März

100 

Brachvogel* (Grünland/ Ackergras)

10 x 10 m

März

150

Uferschnepfe*

10 x10 m

März/April

150 

Rohrweihe **

25 x 25 m 

April

500 

* störungsempfindliche bzw. ** besonders störungsempfindliche Art

Die Gelegeschutzprämie gilt für bewirtschaftete Flächen, die nicht über andere Förderprogramme  unterstützt werden. Gefördert wird bereits das Aussparen der Gelege während der Bewirtschaftung – ein Nachweis über ein erfolgreiches Brutgeschehen ist nicht erforderlich.  

Landwirtschaftliche Betriebe können durch ihre Teilnahme einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt in der offenen Agrarlandschaft leisten. „Mit der Gelegeschutzprämie möchten wir den zusätzlichen Aufwand und mögliche wirtschaftliche Einbußen der landwirtschaftlichen Betriebe ausgleichen und zugleich das freiwillige Engagement für den Artenschutz honorieren“, erklärt Stefan Bendick, Leiter der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt.

Beantragt werden kann die Gelegeschutzprämie über ein Online-Formular. Antrag, Ansprechpersonen und Hintergrundinformationen über die Feldvogelarten oder Schutzmaßnahmen können Interessierte auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/gelegeschutz oder über den QR-Code finden.

Weitere Informationen zu den Naturschutz-Förderprogrammen und den neuen Förderprogrammen für Feldvögel im Kreis Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/naturschutz-foerderprogramme


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Der Kiebitz

©  Julia Schulte-Albert
Der Kiebitz

Der Kiebitz ist eine typische Brutvogelart der Agrarlandschaft und brütet auf Feuchtwiesen und Äckern.


Ein Kiebitzgelege

©  Thomas Niehoff
Ein Kiebitzgelege

Das Gelege eines Kiebitzes auf einem Maisstoppel-Acker.


Ein Kiebitzküken

©  Julia Schulte-Albert
Ein Kiebitzküken

Ein Kiebitzküken.