Meldungsdatum: 26.02.2026
Mit dem Frühling startet die Brutzeit vieler heimischer Vogelarten. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dienen ihnen sowie weiteren Tieren als wichtige Brut-, Nahrungs- und Niststätte. Zum Schutz dieser Lebensstätten beginnt ab dem 1. März die sogenannte „Schonzeit“. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es dann in der Zeit bis zum 30. September nicht zulässig, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen.
Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Zuwachsbegrenzung oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Bürgerinnen und Bürger werden dabei aber zu besonderer Vorsicht aufgerufen. „Bitte prüfen Sie vorab, ob sich dort Nester befinden“, empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken.
Pressekontakt: Anna-Maria Levers 02861/681-2429
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